Wolfenbüttel/ Berlin. „Die Mütterrente kommt. Wir können Vollzug melden“, erklärt der heimische Bundestagsabgeordnete Uwe Lagosky nach der Abstimmung des Rentenpakets im Deutschen Bundestag. Die Union löst damit eines ihrer wichtigsten Wahlversprechen ein, von dem 9,5 Millionen Mütter profitieren.
Ab 1. Juli 2014 werde für jedes vor 1992 geborene Kind ein zusätzliches Jahr Kindererziehungszeit in der Rente gutgeschrieben. Damit werden anstelle von bisher einem nun zwei Jahre Kindererziehungszeiten angerechnet. „Wer bereits Rente bezieht, erhält für jedes vor 1992 geborene Kind monatlich einen pauschalen Rentenzuschlag von 28,61 Euro (West) bzw. 26,39 Euro (Ost). Dieser Betrag wird jedes Jahr zum 1. Juli um den Prozentsatz erhöht, um den die Rentenbeiträge generell angehoben werden. Wer noch aktiv im Berufsleben steht, erhält für jedes vor 1992 geborene Kind einen Entgeltpunkt zusätzlich auf dem eigenen Rentenkonto gutgeschrieben“, erläutert Lagosky.
Mit der deutlichen Besserstellung der Bezieher von Erwerbsminderungsrente wollen wir, wie bereits ausgeführt, mittels einer Ausweitung der Zurechnungszeit auf 62 Jahre erreichen. In der Regel können die Betroffenen nicht mit einer üppigen Rente rechnen. Nur die wenigsten können an ihrer Erwerbssituation noch etwas ändern. Durch diese Gesetzesänderung erreichen wir eine finanzielle Besserstellung für die Erwerbsminderungsrentner in einer Größenordnung von 45 Euro brutto pro Monat. Lagosky: „Wer wegen Krankheit vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden muss oder nicht mehr voll arbeiten kann, ist in ganz besonderem Maße auf die Solidarität der Versichertengemeinschaft angewiesen. Gerade deswegen mache ich keinen Hehl daraus, dass ich mir in diesem Bereich noch engagiertere Verbesserungen gewünscht hätte.“
Die Anhebung des Rehabudgets ist ebenfalls eine wichtige Maßnahme, die auch für künftige Generationen die Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung gewährleistet.
Ebenso wird es die abschlagfreie Rente mit 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren geben. Sie gilt für vor dem 1. Januar 1953 geborene Versicherte, deren Rente nach dem 1. Juli 2014 beginnt und die alle weiteren Voraussetzungen erfüllen. Schrittweise wird aus ihr die Rente ab 65 Jahren. Bei Versicherten, die nach dem 1. Januar 1953 geboren wurden, steigt die Altersgrenze mit jedem Jahr um zwei Monate. Nach dem 1. Januar 1964 Geborene können nach 45 Beitragsjahren also mit dem vollendeten 65. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen. In den Nachverhandlungen wurde eine Stichtagsregelung eingebracht, um neue Frühverrentungsanreize zu unterbinden. Zudem werden Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld angerechnet.
Außerdem kommt die Flexi-Rente. Bis Herbst wird sich eine Arbeitsgruppe „Flexible Übergänge in den Ruhestand“ mit diesen Fragen befassen und sie verbindlich klären, damit wir zu gesetzlichen Lösungen kommen. Unsere Vorstellung: Jeder bestimmt soweit wie möglich selbst, wann er in Rente geht. Wer früher geht, bekommt weniger Rente; wer später geht, bekommt mehr.
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