Wolfenbüttel. Dass man für die Polizei ein Fall von "Trunkenheit im Verkehr" werden kann, auch wenn der Alkoholkonsum am Abend vorher erfolgte, musste am Samstag ein Mann in Wolfenbüttel erfahren. Darüber berichtet die Polizei in einer Pressemeldung.
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Gegen 13:20 Uhr kontrollierte die Besatzung eines zivilen Funkstreifenwagens den Fahrer eines BMW auf der Jägerstraße. Im Verlauf der Kontrolle wurde bei diesem Atemalkoholgeruch festgestellt. Ein Atemalkoholtest ergab einen Promillewert von über 0,6.
Zu viel Wein am Vorabend
Der Fahrzeugführer gab an, dass er am Vorabend ein bis zwei Flaschen Wein getrunken habe. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
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