Wolfenbüttel. Im Rahme des Dauerprogramms, „Entwicklung unserer Gesellschaftsformen“ stand bei der CDU Seniorenunion Rechtsgeschichte im Mittelpunkt. Diesmal war der „Sachsenspiegel“ Gesprächsthema.
Kreisvorsitzende Monika Bötel begrüßte dazu Manfred Flotho, Präsident der Gesellschaft der Freunde der Herzog-August-Bibliothek und früherer Berufsrichter. Flotho stellte fest, der „Sachsenspiegel“, sei das älteste und bedeutendste Rechtsbuch des deutschen Mittelalters.
Zwischen 1220 und 1235 wurde es von dem sächsischen Ritter und Schöffen Eike von Repgow in lateinischer Sprache verfasst und von ihm ins Niederdeutsche übersetzt. Er behauptete stets: Gott hat ihn mir vermittelt (den Sachsenspiegel). So lautet auch ein Kernsatz im Sachsenspiegel: „Das Recht vermittelt allein Gott“. Vorgänger für das Recht waren die Bibel und das mündlich überlieferte Gewohnheitsrecht. Das Gewohnheitsrecht war nach den verschiedenen Landschaften auch verschieden anzuwenden. Der über die Grenzen laufende Handel brauchte aber ein überall gleich geltendes Recht.
Auch die Hanse hatte ein großes Interesse daran. Gleichheit, Freiheit und Frieden waren die Ziele des Sachsenspiegels, der auch bald gesetzesgleiches Ansehen erlangte. Sein Geltungsbereich erstreckte sich über den deutschen Sprachbereich hinaus in die Rechtsbücher des europäischen Ostens. Arm und reich sind gleich teuer und hatten den gleichen Anspruch vor Gericht. Männer und Frauen waren noch nicht ganz gleichberechtigt. Frauen waren aber schon geschützt. Bei Scheidung stand ihnen Unterhalt zu und die Rückgabe der in die Ehe eingebrachten Güter.
Die Leibeigenschaft wurde abgeschafft. Es gab das Recht auf Widerstand. Vorwürfe mussten dem Betroffenen auf deutsch und verständlich vorgetragen werden oder es war ihm in seiner Sprache zu übersetzen. Folter und Hinrichtungen waren vorher üblich. Das wurde durch sogenannte Gottesurteile ersetzt, was aber oft auch nicht besser war. Gottesurteile konnten durch Zweikampf, die Wasserprobe und den Eid auf die Reliquien entschieden werden. Der Sachsenspiegel ist das schönste und bunteste von vier anderen bekannten Büchern. (Deutschenspiegel, Schwabenspiegel).
Das Original liegt in Wolfenbüttel in der Herzog-August-Bibliothek und ist dort das zweitteuerste Buch nach dem Evangeliar Heinrich des Löwen. Der Sachsenspiegel hat über 700 Jahre sein Recht entfaltet! Noch 1932 orientierte sich das Deutsche Reichsgericht daran. Der Sachsenspiegel hat 170 halbbedruckte Seiten mit Schrift. Die andere Hälfte der Seiten ist mit entsprechenden bunten Bildern ausgestattet, die das Schrifttum verdeutlichen. Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sind die Richter an Gesetz und Recht gebunden. Sie leiden allerdings unter einer Überregulierung des Schrifttums. Waren früher nur 170 halbbedruckte Seiten zu beachten, sind es heute 10.000 ganz eng beschriebene Seiten mit Gesetzen zu denen Recht gesprochen werden soll, was nicht immer gelingt und weitere Richter jahrelang beschäftigen kann.
Manche Frage kam in der Diskussion zur Sprache. Ausführlich und verständlich gab Flotho Antwort. Mit großem Beifall und einem Dankeschön verabschiedete die Kreisvorsitzende den Gast.
Bötel informierte zum „Erntefest für Senioren“ des CDU Kreisverbandes am 11.10. um 15.oo Uhr in der Lindenhalle“ in Wolfenbüttel. „Wer teilnehmen möchte melde sich bis 06.10. in der CDU Geschäftsstelle an“. „Inklusion, was wird von uns Ältere und der Gesellschaft erwartet“, ist das Thema am 20. 10. um 16.oo Uhr im Hotel „Zum Kronprinz“. Referentin ist Birgit Oppermann.
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