Elm-Asse. Mit Ablauf dieses Jahres endet die Amtszeit der Schöffen und Jugendschöffen beim Amtsgericht Wolfenbüttel und der Schöffen der Strafkammer bzw. der Jugendschöffen der Jugendkammer beim Landgericht Braunschweig. Die Samtgemeinde Elm-Asse ist verpflichtet, hierfür jeweils eine Vorschlagsliste aufzustellen.
Die Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Schöffen sind ehrenamtliche Richter ohne juristische Vorbildung, die in der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens in voller richterlicher Unabhängigkeit und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter mitwirken. Sie tragen somit auch die gleiche Verantwortung für den Urteilsspruch.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
deutsche Staatsangehörigkeit
Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
nicht vorbestraft
Mindestalter: vollendetes 25. Lebensjahr
Höchstalter: noch nicht vollendetes 70. Lebensjahr
Wohnsitz in der Samtgemeinde Elm-Asse
Beherrschung der deutschen Sprache
aus gesundheitlichen Gründen für das Amt geeignet sein
nicht in Vermögensverfall geraten sein
Jugendschöffen sollen zusätzlich erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Alle Interessenten, die die Voraussetzungen erfüllen, können sich in die Vorschlagsliste eintragen lassen. Aufgrund gesetzlicher Fristen und Bearbeitungszeiten endet die Bewerbungsfrist am 14.02.2018. Der Vordruck für die Bewerbung kann auf der Internetseite der Samtgemeinde Elm-Asse unter HYPERLINK "http://www.elm-asse.de" www.elm-asse.de heruntergeladen werden oder ist im Rathaus Schöppenstedt, Markt 3, Schöppenstedt, erhältlich.
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