Samtgemeinde Sickte: Asse-Resolution an Bundesumweltministerin geschickt

Die Samtgemeinde Sickte will damit ihre Forderung, neben den betrachteten assenahen Standorten auch konkrete asseferne Standorte für die Errichtung des Zwischenlagers vergleichend zu betrachten, verstärken.

Samtgemeinderatsvorsitzender Dr. Manfred Bormann (CDU) und Samtgemeindebürgermeister Marco Kelb (CDU) unterzeichnen die vom Rat der Samtgemeinde Sickte beschlossene Resolution zur Zwischenlager-Standortsuche und zum weiteren Handeln des Bundes bezüglich der rückzuholenden radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II.
Samtgemeinderatsvorsitzender Dr. Manfred Bormann (CDU) und Samtgemeindebürgermeister Marco Kelb (CDU) unterzeichnen die vom Rat der Samtgemeinde Sickte beschlossene Resolution zur Zwischenlager-Standortsuche und zum weiteren Handeln des Bundes bezüglich der rückzuholenden radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II. | Foto: Samtgemeinde Sickte

Sickte. Einstimmig hat der Rat der Samtgemeinde Sickte in seiner Sitzung am 21. Dezember eine Resolution zur Zwischenlager-Standortsuche und zum weiteren Handeln des Bundes bezüglich der rückzuholenden radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II beschlossen. Samtgemeindebürgermeister Marco Kelb (CDU) und Samtgemeinderatsvorsitzender Dr. Manfred Bormann (CDU) haben diese Resolution nunmehr unterzeichnet, berichtet die Samtgemeinde Sickte am heutigen Dienstag.



Die Resolution richte sich an Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundesumweltministerin Steffi Lemke, den Niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil, den Niedersächsischen Umweltminister Christian Meyer und die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE, Betreiberin der Schachtanlage Asse II).

Forderung nach assefernen Standorten


Die Samtgemeinde Sickte, deren Ort Mönchevahlberg nur knapp 1,5 Kilometer Luftlinie vom geplanten Zwischenlager für den aus der Schachtanlage rückgeholten Atommüll entfernt liegt, verstärke hierin ihre Forderung, neben den betrachteten assenahen Standorten auch konkrete asseferne Standorte für die Errichtung des Zwischenlagers vergleichend zu betrachten, heißt es in der Mitteilung weiter. Auch eine Gefahrenanalyse für die überirdische Konditionierung der radioaktiven Abfällen müsse aus Sicht der Samtgemeinde Sickte stattfinden. Eine Neustrukturierung des gescheiterten Begleitprozesses sei außerdem Gegenstand der Resolution.


"Begleitprozess gegen die Wand gefahren"


„Bundesumweltministerin Lemke verhöhnt die Menschen in unserer Region und hat den Begleitprozess gegen die Wand gefahren,“ entrüstet sich Kelb. Das Ministerium selbst habe den Beleuchtungsprozess zur Überprüfung der Zwischenlagerstandortsuche in Auftrag gegeben, habe jedoch zu diesem, der den Vergleich mit konkreten assefernen Standorten nahelegt, bis heute keine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Lediglich die BGE habe sich bisher schriftlich zum Ergebnis des Beleuchtungsprozesses geäußert. Das Bundesumweltministerium habe mehrfach betont, sich dieser Stellungnahme der BGE anzuschließen. Diese führt als Argument für den Zwischenlagerstandort auf der Asse unter anderem an, dass schließlich keine andere Region von der Rückholung einen Vorteil hätte und sich in anderen Regionen gegen ein dortiges Zwischenlager Protest regen würde. „Wir reden hier nicht über Bauschutt, den ein kommunaler Entsorger in die Landschaft gekippt, sondern über radioaktive Abfälle, die der Bund in die Asse verbracht hat. Es ist Bundesmüll und Bundesverantwortung! Ich war glücklich, dass dies von den meisten Bundesumweltministern der vergangenen 15 Jahre verstanden worden war. Ministerin Lemke braucht hierzu offenbar noch Nachhilfe,“ betont Kelb.


Nur konsequent sei insofern die Beendigung des Begleitprozesses durch die Asse-2- Begleitgruppe. Ob das Bundesumweltministerium bereit sei, einen echten Beteiligungsprozess zu entwickeln, in dem die Belange der Region rund um die Asse wieder ernst genommen würden, bleibe abzuwarten. „Der Bund darf das berechtigte Interesse unserer Region an einem Standortvergleich nicht länger ignorieren. Der bisherige Umgang mit dieser Frage hat bereits viel Vertrauen zerstört,“ unterstreicht auch Bormann die Forderungen der Resolution. Ob das Zwischenlager mit Blick auf das angrenzende FFH-Gebiet überhaupt genehmigungsfähig sei, stehe zudem noch in Frage. Allein deshalb solle die BGE lieber nach dem besten und nicht nach dem naheliegendsten Zwischenlagerstandort suchen.


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