[image=5e1764bc785549ede64ccc75]Am heutigen Mittwoch hat Umweltminister Hans-Heinrich Sander einen neuen Erlass zur Sicherung der Zusatzregenmengen für die Feldberegner vorgestellt.
„Ziel ist, dass Landwirte langfristig sicherer planen können – insbesondere auch mit Blick auf die Übergabe der Betriebe an nachfolgende Generationen“, erklärte der Minister. „Selbstverständlich wird nach wie vor der gesetzlich verankerte Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung berücksichtigt. Denn die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Trinkwasser in ausreichender Menge und hoher Qualität muss auch künftig sichergestellt sein.“
Hintergrund für den Erlass an die unteren Wasserbehörden ist, dass insbesondere auf den leichten Böden im Nordosten von Niedersachsen die Landwirtschaft, um gesicherte Erträge erzielen zu können, dringend auf Zusatzwasser angewiesen ist, das in der Regel dem Grundwasser entnommen wird. Durch mehrere Trockenjahre in der Vergangenheit sind die durch die Wasserbehörden zur Verfügung gestellten Wasserkontingente teilweise ausgeschöpft, sodass für zahlreiche Betriebe keine ausreichende Planungssicherheit mehr besteht.
Das neue Konzept sieht als unmittelbar umzusetzende Maßnahme vor, dass in besonders beregnungsintensiven Gebieten ein Mehrbedarf zugestanden werden kann. Experten des Gewässerkundlichen Landesdienstes (GLD) haben zunächst für den Landkreis Uelzen entsprechende Bereiche identifiziert, in denen die Wasserbehörde auf Antrag für die Jahre 2012 und 2013 einen Zusatzregen von 30 mm pro Jahr gewähren kann. „Diese Methodik soll baldmöglichst auch auf andere Gebiete Niedersachsens mit stark beanspruchten Grundwasserentnahmen übertragen werden – als nächstes auf den Landkreis Lüneburg“, kündigte Sander an.
Darüber hinaus sollen die Wasserbehörden bei der Vergabe von wasserrechtlichen Erlaubnissen einen Betrachtungszeitraum von nunmehr zehn Jahren zugrunde legen. Dies liefert einen zusätzlichen Beitrag, um Härten zu vermeiden. Mittelfristig – bis 2014 – sollen der Grundwasserbewirtschaftungserlass aktualisiert und ein speziell auf die Beregnung zugeschnittenes Überwachungssystem eingerichtet werden. Dazu sind die Ergebnisse ausstehender Gutachten, z. B. zur Regionalisierung der Grundwasserneubildung, einzubeziehen.
Als weitere, langfristig greifende Maßnahmen zur sicheren Bereitstellung von Beregnungswasser werden Möglichkeiten zur Speicherung von Hochwasserabflüssen sowie zur Förderung von Entnahmen aus leistungsfähigen Oberflächengewässern oder Kanälen geprüft. Dadurch wird auch Aspekten des Klimawandels ausreichend Rechnung getragen.
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