Schlichten ist besser als Richten


Schiedsleute. Foto: Privat
Schiedsleute. Foto: Privat | Foto: Privat



Sickte. Samtgemeindebürgermeisterin Petra Eickmann-Riedel lud die drei Vertreter der Schiedsamtsbezirke zu einem Informationsgespräch nach Sickte ein. Grund für dieses Treffen war es, über die Möglichkeiten der Schlichtung von beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten zu sprechen, ehe diese an die Gerichte gehen. So sei im Nachfolgenden auf einen Bericht von Margit Richert verwiesen, welcher ungekürzt und unkommentiert veröffentlicht wird.

Prozesse vor Gericht kosten Geld, Zeit und Nerven. Darum ist es oft besser, einen Streit möglichst außergerichtlich zu klären. Insbesondere bei Bagatellfällen wie Nachbarschaftsstreitigkeiten. Dabei helfen in Niedersachsen etwa 600 Schiedspersonen. Ihre Aufgabe ist es, mit den Streitenden eine gemeinsame Lösung zu finden. Das entlastet auch die Gerichte. Hannelore Bauer, Christian Melich und Hermann Wagenführ sind seit vielen Jahren als Schiedspersonen in der Samtgemeinde Sickte tätig. Sie wurden vom Rat der Samtgemeinde Sickte für weitere fünf Jahre gewählt. Schiedspersonen sind Landesehrenbeamte auf Zeit. Ihre Ernennung erfolgte durch die Direktorin des Amtsgerichtes Wolfenbüttel. Samtgemeindebürgermeisterin Petra Eickmann-Riedel hatte zu einem Informationsgespräch eingeladen.

Die Samtgemeinde Sickte ist in drei Schiedsamtsbezirke eingeteilt. Hannelore Bauer ist für den Schiedsamtsbezirk I (Sickte und Veltheim) zuständig, Christian Melich schlichtet im Schiedsamtsbezirk II (Apelnstedt, Erkerode, Hötzum, Lucklum, Volzum) und Hermann Wagenführ obliegt der Schiedsamtsbezirk III (Dettum, Mönchevahlberg, Weferlingen, Evessen, Gilzum, Hachum). „Wir behandeln etwa fünf bis acht Fälle im Jahr“, sagte Christian Melich „und erzielen fast immer eine Einigung zwischen den Parteien.“ „Es könnten noch mehr Verhandlungen sein“, ergänzt Hermann Wagenführ, „dies würde auch die Gerichte entlasten.“ Bei den Verhandlungen vor den Schiedsleuten, gehe es nicht nur um die Klärung bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, sondern auch um die Wiederherstellung eines guten Verhältnisses aller Beteiligten“, führte Hannelore Bauer aus. Für bestimmte Streitigkeiten werden sogar Schiedspersonen eingeschaltet, bevor vor Gericht eine Klage erhoben werden kann. Dazu zählen das Nachbarrecht, Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre und einige Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Eine Klage vor dem Amtsgericht ist in diesen Fällen erst zulässig, wenn versucht wurde, den Streit in einem Schiedsverfahren beizulegen. Die Samtgemeindebürgermeisterin dankte für das Gespräch und wünschte den Schiedsleuten weiterhin viel Erfolg bei ihrer wichtigen Arbeit. Für alle Auskünfte zu Schiedsverfahren stehen Hannelore Bauer, Christian Melich und Hermann Wagenführ zur Verfügung.


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