Wolfenbüttel. Der städtische Schulausschuss wird sich am heutigen Dienstag unter anderem mit einem angedachten Probebetrieb zur Durchquerbarkeit des Schlossgrundstückes zu bestimmten Tageszeiten befassen. Genauer gesagt, geht es dabei um den Weg zwischen Schloss und Spinnerei-Parkplatz.
Laut Vorlage soll die Durchquerung des Schlossgeländes außerhalb der Betriebszeiten des Gymnasiums im Schloss für die Dauer der Baumaßnahmen auf dem Schlossplatz im Rahmen eines Probetriebes ermöglicht werden. Im Rahmen der Tiefbaumaßnahme am Schlossplatz sei über eine Kompensation der hierdurch entfallenden öffentlichen Stellplätze nachzudenken, teilt die Verwaltung mit. Neben der zukünftigen Schaffung von privaten Stellplätzen im Parkhaus Löwentor könnte eine Durchquerungsfreiheit des Geländes am Schloss außerhalb der Betriebszeiten des gymnasialen Schulbetriebes zeitnahe Abhilfe schaffen, da hierdurch die Verfügbarkeit der Stellplätze am Spinnerei-Parkplatz für Innenstadtbesucher verbessert werden könne.
Parkplätze nach Schulschluss nicht ausgelastet
Nachmittags bleiben einige Parkplätze frei. Foto: Anke Donner
Am Vormittag nahezu ausgeschöpft
Die Parkraumerhebung, die im März 2015 im Zuge der Vorbereitung des Wettbewerbs zum Schlossplatz aufgestellt wurde, habe gezeigt, dass die zur Verfügung stehenden Parkplätze am Spinnereiparkplatz während des Schul- und sonstigen Dienstbetriebes im Schloss am Vormittag gegen 11 Uhr zwar nahezu ausgeschöpft werden, gegen 17 Uhr allerdings bereits erhebliche freie Kapazitäten bieten.
Bis 19 Uhr passierbar
Die Möglichkeit, das Schlossgelände in Richtung Innenstadt durchqueren zu können, könnte die Parkplätze für den Innenstadtbesuchern attraktiver machen. Die Verwaltung sei nun der Auffassung, dass eine direkte Verbindung des Spinnereiparkplatzes mit dem Schlossplatz durch das Schulgrundstück aus städtebaulichen Gründen erprobt werden sollte. Der Spinnereiparkplatz würde so präsenter für den Stellplatzbedarf im Umfeld des Schlossplatzes zur Verfügung stehen.Um eine gleichbleibende Schließung des Geländes durch die SBW zu gewährleisten und dennoch eine insbesondere für den Einzelhandel relevante Zeitspanne abzudecken, sollte das Gelände wochentags bis 19 Uhr und am Wochenende bis 18 Uhr passierbar sein. Um Beeinträchtigung des Schulbetriebes auszuschließen, soll im Rahmen dieses Schließdienstes eine Kontrolle des Schlossgeländes auf Verschmutzungen und entsprechender Beseitigung enthalten.
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