Schluss mit Schotter: Landkreis greift durch

Schottergärten sind in Niedersachsen grundsätzlich rechtswidrig. Der Landkreis Wolfenbüttel geht nun entschieden gegen sie vor.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Wolfenbüttel. Für Besitzer von Schottergärten im Landkreis Wolfenbüttel wird es nun ernst: Etliche von ihnen wurden kürzlich angeschrieben und zur Beseitigung der rechtswidrigen Gartengestaltung aufgefordert. Das bestätigt die Kreisverwaltung auf Anfrage von regionalHeute.de.



Schottergärten haben sich in den vergangenen Jahren wachsender Beliebtheit erfreut – sie benötigen kaum Pflege und sind relativ leicht anzulegen. Über ihren ästhetischen Wert scheiden sich allerdings die Geister. Unstrittig ist hingegen, dass diese Form der Gartengestaltung schlecht für die Umwelt ist. Die unter dem Schotter liegende Folie verhindert, dass Regenwasser versickern kann, und die Steine heizen sich in der Sonne derart auf, dass die Umgebungstemperatur erhöht wird. Für Tiere bieten Schottergärten außerdem kaum Lebensraum, da es wenig Nahrung und Unterschlupfmöglichkeiten in ihnen gibt.

Schottergärten sind rechtswidrig


Hinzu kommt der baurechtliche Aspekt: In der Niedersächsischen Bauordnung ist geregelt, dass nicht überbaute Flächen von Baugrundstücken Grünflächen sein müssen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind. Flächendeckende Schotter- oder Kiesflächen verbieten sich daher, wie der Landkreis Wolfenbüttel auf seiner Website schreibt. Die Bauaufsichten von Stadt und Landkreis Wolfenbüttel können eine Entfernung innerhalb einer angemessenen Frist anordnen und bei Nichtbefolgung mit Zwangsmitteln und begleitenden Ordnungswidrigkeitsverfahren durchsetzen.

Das müssen Gartenbesitzer jetzt tun


Wie die Kreisverwaltung auf Anfrage berichtet, habe man bereits 279 Grundstückseigentümer angeschrieben, die einen Schottergarten angelegt haben. Diese müssen den Schotter nun entfernen. Perspektivisch sollen dann alle Eigentümer im Landkreis angeschrieben und aufgefordert werden, den rechtswidrigen Schottergarten zu beseitigen. Die Ermittlung entsprechender Gärten erfolge zunächst durch Auswertung von Luftbildern und Internetrecherche. Die als nicht zulässig vermuteten Flächen würden dann durch Kontrollen vor Ort überprüft und bei Vorliegen einer Schotterfläche mit Fotos dokumentiert.