Schöppenstedt: Nachbarschaftsstreit - Der Weg zum Gericht führt über das Schiedsamt

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Hundegebell, herüberhängende Äste, üble Nachrede. Nachbarschaftsstreitigkeiten sind in großen Städten genau so verbreitet, wie in kleinen Dörfern. Nicht selten landen die Streitereien vor den Gerichten Deutschlands. Schnell wird dem Nachbarn mit einer Klage gedroht. Was viele aber nicht wissen - Der Weg zum Gericht geht oft nur über die Schiedsämter.

Das erklärte heute Elke Tschernatsch, Geschäftsführerin beim Bund Deutscher Schiedsfrauen- und Männer für den Bezirk Braunschweig. Vierteljährlich trifft sich der gesamte Vorstand des Bezirks Braunschweig in einer Stadt ihres Wirkungskreises. Heute fand die Vorstandssitzung im Schöppenstedter Rathaus statt und Elke Tschernatsch möchte dringend auf die Arbeit der Schiedsfrauen- und Männer hinweisen.
"Oft genügt schon eine Aussprache der zerstrittenen Parteien. Das ist natürlich für uns die beste Lösung. Wir sind nicht da um zu urteilen, oder gar zu verurteilen. Wir sind Vermittler und Berater. Aber ohne uns kommt es auch nicht zu einer Klage bei Gericht", erklärt sie.

Die Aufgabe der Schiedsleute ist wichtig, sollte man den Weg einer Klage einschlagen wollen.
Erst wenn es zu einem Gespräch beim Schiedsamt gekommen ist, ist der Weg zum Gericht frei.
"Meistens einigen sich die Personen aber außergerichtlich. Die Einigung wird dann zu Protokoll gebracht und hat 30 Jahre Gültigkeit", sagt die Schiedsfrau.
Können sie keinen Kompromiss schließen, wird eine Erfolgslosigkeitsbescheinigung ausgestellt. Diese wird vom zuständigen Gericht anerkannt und es kann ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden.
Die Schiedsleute sind keine Juristen, sondern ehrenamtliche Mitarbeiter, die sich der besseren Verständigung der Menschen verschrieben haben. Sie verfügen über ein breites Fachwissen, was Nachbarschaftsrecht und Strafrecht angeht, da sie ständig geschult werden.
Ist ein Schlichtungsverfahren eingeleitet, gibt es aber auch hier bestimmte Grundsätze und Regeln, die von allen Parteien eingehalten werden müssen. Ein Nichterscheinen zu einem Schlichtungsgespräch hat Konsequenzen und wird mit einem Ordnungsgeld bestraft.
"Gott sei dank kommt es eher selten zu einer Verhandlung. Ein Gespräch reicht meistens schon", freut sich Elke Tschernatsch.
"Das schönste ist, wenn sich die Parteien hinter her die Hand reichen. Dann haben wir unsere Arbeit gut gemacht", erzählt sie weiter.
Die Arbeit der Schiedsleute läuft aber nicht immer glimpflich ab. Oft müssen sie sich Anfeindungen, Beschimpfungen und Bedrohungen aussetzten. Deshalb bevorzugt Elke Tschernatsch auch ein Treffen auf neutralen Boden. Beispielsweise das Rathaus. Die Gespräche werden aber auch in den privaten Räumen der Parteien geführt.
Und noch einen Vorteil hat die Einigung über das Schiedsämter. "Wir sind natürlich viel kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren. Bei uns zahlt der Antragstelle ungefähr 40 Euro für die Abwicklung eines Falls", versichert Tschernatsch.

Weitere Informationen über die Arbeit, Zuständigkeit und Abwicklung der Schiedsfrauen- und Männer für den Bezirk Braunschweig gibt es unter www.bds-braunschweig.de


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