Schöppenstedt: Wahl der neuen Jugendschöffen und -hilfsschöffen




Mit Ablauf dieses Jahres steht die Wahl der Jugendschöffen für das Jugendschöffengericht im Amtsgerichtsbezirk Wolfenbüttel und die Jugendkammern beim Landgericht Braunschweig für die Geschäftsjahre 2014 - 2018 an.

Die Samtgemeinde Schöppenstedt kann hierzu Vorschläge abgeben. Die endgültige Vorschlagsliste erstellt das Jugendamt des Landkreises Wolfenbüttel.

Bewerberinnen und Bewerber müssen

- in der Samtgemeinde Schöppenstedt wohnen;

- die allgemeine Befähigung für das Schöffenamt haben (z.B. Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, keine Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten);

- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen

und sollen u.a.

- bei Beginn der Amtsperiode nicht jünger als 25 Jahre und nicht älter als 70 Jahre alt sein;

- über eine ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache verfügen;

- als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege nicht in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden, von denen die letzte noch andauert, tätig gewesen sein;

- erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Näheres ergibt sich aus den §§ 32 - 35 des Gerichtsverfassungsgesetzes und § 35 des Jugendgerichtsgesetzes.

Interessenten für dieses Ehrenamt werden gebeten, bis zum 28. Februar 2013 die Samtgemeinde schriftlich hiervon zu unterrichten und neben der Angabe von

- Vor- und Familiennamen (ggf. auch Geburtsnamen),

- Geburtsdatum,

- Geburtsort,

- Beruf und

- genauer Anschrift

auch zu erklären, dass die oben genannten Voraussetzungen der §§ 32 - 35 des Gerichtsverfassungsgesetzes vorliegen und insbesondere die Tatsachen anzugeben, die die erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung begründen.

Die Bewerbung kann durch ein Bewerbungsformular erfolgen, dass bei der Samtgemeinde angefordert werden kann. Es steht auch auf der Internetseite www.schoeppenstedt.de auf der Startseite (Aktuelles) zum Download bereit.

Für Rückfragen steht das Hauptamt der Samtgemeinde, Herr Hergesell, Tel. (05332)938-124, oder Frau Glagla, Tel. (05332) 938-121, zur Verfügung.


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