Mit Ablauf dieses Jahres endet die Amtszeit der Schöffinnen und Schöffen für die Schöffengerichte.
Die Samtgemeinde Schöppenstedt ist verpflichtet, eine Vorschlagsliste für die dann beginnenden Geschäftsjahre 2014 - 2018 aufzustellen, aus der der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Wolfenbüttel die Schöffen auswählen wird.
Bewerberinnen und Bewerber müssen
- in der Samtgemeinde Schöppenstedt wohnen;
- die allgemeine Befähigung für das Schöffenamt haben (z.B. Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, keine Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten);
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
und sollen u.a.
- bei Beginn der Amtsperiode nicht jünger als 25 Jahre und nicht älter als 70 Jahre alt sein;
- über eine ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache verfügen;
- als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege nicht in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden, von denen die letzte noch andauert, tätig gewesen sein.
Näheres ergibt sich aus den §§ 32 - 35 des Gerichtsverfassungsgesetzes.
Interessenten für dieses Ehrenamt werden gebeten, bis zum 22. März 2013 die Samtgemeinde schriftlich hiervon zu unterrichten und neben der Angabe von
- Vor- und Familiennamen (ggf. auch Geburtsnamen),
- Geburtsdatum,
- Geburtsort,
- Beruf und
- genauer Anschrift
auch zu erklären, dass die oben genannten Voraussetzungen der §§ 32 - 35 des Gerichtsverfassungsgesetzes vorliegen.
Die Bewerbung kann durch ein Bewerbungsformular erfolgen, dass bei der Samtgemeinde angefordert werden kann. Es steht auch auf der Internetseite www.schoeppenstedt.de auf der Startseite (Aktuelles) zum Download bereit.
Für Rückfragen steht das Hauptamt der Samtgemeinde, Herr Hergesell, Tel. (05332)938-124, oder Frau Glagla, Tel. (05332) 938-121, zur Verfügung.
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