Schostok: "Staatskanzlei mit billiger Wahlkampfnummer gescheitert"




Zur Entscheidung der niedersächsischen Staatskanzlei, ihren angekündigten Befangenheitsantrag gegen den Verfassungsrichter Herwig van Nieuwland zurückzuziehen, bemerkt der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Stefan Schostok:

„Die Staatskanzlei hat sich für eine billige Wahlkampfnummer einspannen lassen und dafür die Würde des obersten Gerichts des Landes preisgegeben. Schlimmer noch: Sie hat den Ruf eines untadeligen Richters mutwillig und ohne jeden Grund beschädigt. Niedersachsen hat schon viel erlebt, aber dieser Missbrauch, dieses Hineinfunken der Regierungszentrale in die Unabhängigkeit der obersten Gerichtsbarkeit, ist ohne Beispiel.

Wenn die Chefin der Staatskanzlei, Frau Hawighorst, eine verdichtete Berichterstattung als Grund für den Befangenheitsantrag anführt, sollte sie auch erwähnen, wer für diese Verdichtung gesorgt hat. Das war eine bestellte Empörung.

Ebenso rechtlich substanzlos dürfte der Befangenheitsantrag selbst gewesen sein. Denn ein Anspruch auf Feststellung der Befangenheit eines Verfassungsrichters ergibt sich weder aus dem niedersächsischen Gesetz zum Staatsgerichtshof noch aus dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Darin liegt der wahre Grund für das Zurückziehen des Befangenheitsantrages. Insofern hat die Staatskanzlei Hasardeur-Juristerei betrieben.“


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