Schostok zum Nord-Süd-Dialog: "Ein guter Tag für die Demokratie"




Zur Entscheidung des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes über die Beschwerde der SPD-Landtagsfraktion wegen Verstoßes der Landesregierung gegen Artikel 24 der Niedersächsischen Verfassung im Zusammenhang mit parlamentarischen Anfragen zum Themenkomplex „Nord-Süd-Dialog“ erklärt SPD-Fraktionschef Stefan Schostok:

„Die heutige Entscheidung des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes ist absolut folgerichtig. Die niedersächsische Landesregierung hat durch bewusst falsche Antworten auf parlamentarische Anfragen die Niedersächsische Verfassung gebrochen.

Der Staatsgerichtshof unter Vorsitz von Professor Jörn Ipsen hat damit den Parlamentarismus und die Demokratie in Niedersachsen gestärkt. Von Bückeburg geht ein wichtiges Signal an alle Landesregierungen in Deutschland und auch die Bundesregierung aus, die Kontrollrechte der Volksvertretungen künftig stärker zu achten.

Die faktische Beteiligung der Landesregierung unter Christian Wulff an der Organisation des Promi-Events ,Nord-Süd-Dialog‘ steht seit Monaten außer Frage. Gegen den Partyveranstalter und einen ehemaligen Staatssekretär ermittelt bekanntlich die Staatsanwaltschaft wegen Korruptionsverdachts. Die fortgesetzten Beteuerungen der jetzigen Landesregierung unter David McAllister, es habe keine Beteiligung gegeben, sind durch Presseveröffentlichungen der vergangenen Monate ad absurdum geführt worden. Dennoch hielt die Landesregierung bis heute an der Legende der Nicht-Beteiligung fest und versuchte sogar, über einen unbegründeten Befangenheitsantrag massiven Einfluss auf das Gericht auszuüben.

Jetzt wurde vom Staatsgerichtshof der Schlusspunkt unter ein quälendes und zunehmend grotesker werdendes Kapitel Regierungspolitik gesetzt. Ich erwarte von Ministerpräsident McAllister und vor allem Finanzminister Möllring ein Ende des Versteckspiels und die Übernahme staatsmännischer Verantwortung.

Ihre Argumentation ist zu Recht vom obersten Gericht Niedersachsens zurückgewiesen worden. Wäre der Staatsgerichtshof der Argumentation der Landesregierung gefolgt, wäre die Kontrollfunktion und -fähigkeit des Parlaments insgesamt ausgehebelt worden. Dieses wäre ein Paradigmenwechsel in der Demokratie gewesen.

Der aktuellen und allen folgenden Landesregierungen wäre ein Freibrief ausgestellt worden, auf parlamentarische Anfragen nicht mehr nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig antworten zu müssen, wie es Artikel 24 unserer Verfassung vorschreibt. Künftig hätte nur noch erstbestes Wissen ausgereicht – oder auch eine dreiste Lüge.

Heute ist ein guter Tag für die Demokratie, für Niedersachsen und ganz Deutschland.“


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