Wolfenbüttel. Der Schulausschuss der Stadt hob in seiner Sitzung am Dienstagabend die veralteten „Richtlinien für die Gewährung von Lehr- und Lernmitteln an schulpflichtige Schüler/-innen in sozialen Härtefällen“ auf. Stattdessen wurde die Anregung einer Schulleiterin aufgegriffen, den Schulen Mittel zur Verfügung zu stellen, um in Einzelfällen zu helfen.
Ob der Schulkostenfonds des Landkreises, das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales oder die Möglichkeit der entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln - mittlerweile gibt es diverse neue Angebote, die die „Richtlinien für die Gewährung von Lehr- und Lernmitteln an schulpflichtige Schüler/-innen in sozialen Härtefällen“ der Stadt Wolfenbüttel aus den frühen 80er Jahren in den Augen der Verwaltung haben obsolet werden lassen. Der Schulausschuss stimmte der Aufhebung einstimmig zu.
Geld für individuelle Hilfe
Aus dem Kreis der Zuhörer - in dem mehrere Schulleiterinnen vertreten waren - wurde aber der Wunsch laut, einen "eigenen Topf zur freien Verfügung" gestellt zu bekommen, um individuell helfen zu können. Hintergrund ist der, dass es Kinder gibt, deren Eltern finanziell knapp über der Grenze liegen, ab der es Anspruch auf Hilfen gibt oder die sich einfach schämen, Hilfe zu beantragen. Die Lehrer würden in solchen Fällen, wenn ihnen auffällt, dass Kinder nicht über die nötigen Schulmaterialien verfügen, zum Teil mit eigenen, privaten Mitteln aushelfen. Auch der Schulverein würde an vielen Stellen helfen.
Zentrale Erhebung wird durchgeführt
Das soll nun bald anders werden. Ebenfalls einstimmig wurde ein Antrag beschlossen, zunächst die Schulleiterinnen und Schulleiter der Stadt damit zu beauftragen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine zentrale Erhebung durchzuführen, wo und wieviel Geld in etwa benötigt wird. Das Ergebnis soll dann wieder in den Schulausschuss eingebracht werden. Dort wird dann das weitere Vorgehen abgestimmt.
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