Wolfenbüttel. Mit Beginn des Schuljahres benötigen Kinder wieder eine Fülle neuer Materialien für den Unterricht. Einkommensschwache Familien werden dabei durch die Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützt. Ab sofort profitieren davon nicht nur Schüler, sondern auch Kinder in den Schulkindergärten, die vor dem Einstieg in die Grundschule stehen. Darüber informiert das Amt für Arbeit und Soziales der Landkreisverwaltung.
Das sogenannte „Schulbedarfspaket“ zum ersten Schulhalbjahr umfasst einen Zuschuss in Höhe von 70 Euro. Weitere 30 Euro werden im Februar 2014 zum zweiten Schulhalbjahr ausgeschüttet. Leistungsempfänger des jobcenters („Hartz IV“), Sozialhilfe- und Asylbewerberleistungsempfänger erhalten die Zahlung automatisch mit der monatlichen Grundleistung, sofern die Kinder im schulpflichtigen Alter sind. Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag stellen einen kurzen Antrag.
Darüber hinaus wird in zahlreichen Kindertagesstätten, im Kinderhort oder in Schulen ein gemeinschaftliches Mittagessen gegen einen Eigenanteil von einem Euro pro Mahlzeit angeboten. Ebenso werden Klassenfahrten sowie Schulausflüge umfassend bezuschusst.
Antragsunterlagen für weitere Unterstützungsmöglichkeiten sind auf der Internetseite www.lk-wolfenbuettel.de unter dem Navigationspunkt „Bildung und Teilhabe“ sowie in den Verwaltungen von jobcenter und Landkreis erhältlich. Hier finden Interessierte auch weitere Informationen.
Die Mitarbeiter des jobcenters und des Landkreises Wolfenbüttel haben darüber hinaus noch eine Fülle von zusätzlichen Tipps parat. Interessierte wenden sich dazu bitte an die ihnen bekannten Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen oder an die Koordinierungsstelle im Amt für Arbeit und Soziales (Stephan Zimmer, Tel. 05331/84-217).
Schülerbeförderungskosten werden ab sofort im Rahmen einer freiwilligen Leistung des Landkreises übernommen. Schülerinnen und Schüler können sich dazu im Referat für Schule und Sport in der Harzstraße 6, 38300 Wolfenbüttel melden.
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