Schünemann: „Inhaber einer Aufenthaltsgestattung können sich in ganz Niedersachsen frei bewegen“


| Foto: Ado



Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung dem Entwurf einer „Verordnung über den vorübergehenden Aufenthalt von Asylbewerbern außerhalb des Geltungsbereichs der Aufenthaltsgestattung“ zugestimmt und zur Verbandanhörung freigegeben.

Damit haben Asylbewerber, die nicht mehr verpflichtet sind, sich in Aufnahmeeinrichtungen aufzuhalten, die Möglichkeit, sich vorübergehend im gesamten Land Niedersachsen frei zu bewegen. Derzeit dürfen Asylsuchende, deren Anerkennungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, den Bezirk ihrer Ausländerbehörde nicht oder nur in begründeten Fällen mit deren Erlaubnis verlassen. „Derzeit sind die Asylbewerber schlechter gestellt als ausreisepflichtige Ausländer, die im Besitz einer Duldung sind. Diese Ungleichbehandlung wollen wir mit der Verordnung beseitigen“, betonte Innenminister Uwe Schünemann.


mehr News aus Wolfenbüttel