Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung die Voraussetzungen geschaffen, den “Feuerwehrführerschein“ auf Einsatzfahrzeuge bis zu 7,5 t zu erweitern. Bisher galt er nur für Einsatzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t.
Die geplante Maßnahme soll sicherstellen, dass die Freiwilligen Feuerwehren, die anerkannten Rettungsdienste, der Katastrophenschutz und das THW auch in Zukunft einsatzfähig bleiben und das Ehrenamt gezielt gefördert wird. Sie folgt aus der “Verordnung über die Erteilung von Fahrberechtigungen an ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks sowie sonstiger Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes“. Diese wurde vom Kabinett jetzt zur Verbandsanhörung freigegeben.
Der Bundesrat wird am 27. Mai 2011 das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes abschließend beraten. Niedersachsen schafft bereits jetzt die Voraussetzungen, damit die Kommunen danach unverzüglich die Fahrberechtigungen erteilen können.
“Auch mit der Erweiterung bleibt es bei einem organisationsinternen Befähigungsnachweis – das ist einfach und unbürokratisch“, sagte Innenminister Uwe Schünemann. Fahrberechtigungen für ihre Freiwilligen Feuerwehren erteilen weiterhin die Gemeinden. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind zuständig für die Erteilung der Fahrberechtigungen für die übrigen Einrichtungen.
“Mit der geplanten Regelung unternehmen wir nach der Einführung des Feuerwehrführerscheins im Februar des vergangenen Jahres den zweiten notwendigen Schritt, um Kosten zu senken und ehrenamtliches Engagement zu stärken, wenn es darum geht, die Bevölkerung bei Unglücksfällen und Katastrophen zu schützen“, so Minister Uwe Schünemann abschließend.
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