Niedersachsen will Schwerpunktstaatsanwaltschaften gegen Computerkriminalität einrichten. Als Standorte seien Göttingen, Verden und Osnabrück vorgesehen. Ferner werde das Aufgabenfeld der „Zentralen Stelle Organisierte Kriminalität und Korruption“ (ZOK) bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle entsprechend erweitert. Das hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann am Dienstag (19.Juli 2011) bei der gemeinsamen Vorstellung des Lagebilds „Organisierte Kriminalität“ (OK) mit dem Innenminister Uwe Schünemann in Hannover mitgeteilt.
„Jeder Bezirk einer Generalstaatsanwaltschaft soll über eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft verfügen. Wir brauchen spezialisierte Staatsanwälte, die sich sicher auf dem Spezialgebiet der Computerkriminalität bewegen“, sagte Busemann.
Die so genannten „neuen Medien“ seien wie gemacht für Kriminelle, insbesondere der Organisierten Kriminalität. Die Täter könnten vordergründig anonym, international, grenzenlos und zu jeder Zeit agieren, und das bei sehr hohen Gewinnspannen. Sei das Internet im Jahr 2006 in 14.935 Fällen Tatmittel gewesen, waren es 2010 bereits 48.275 Fälle. Es gebe heute kaum noch Deliktsbereiche, in denen Straftäter die neuen Technologien nicht gewinnbringend, ressourcensparend und risikominimierend für sich nutzten.
„Das reicht vom einfachen E-Bay-Betrug über das Ausspähen von Kontodaten, vom Tausch menschenverachtenden Materials durch Pädophile bis zur weltweiten Organisation von Drogentransporten. Bei Erpressungen wird heute mit dem Einsatz ferngesteuerter Zombierechner in so genannten Bot-Netzen gedroht, und selbst Heiratsschwindel wird nicht selten im Internet angebahnt“, machte Busemann deutlich. Fast wie im Supermarkt könnten Eingeweihte via Internet einkaufen, was das kriminelle Herz begehrt: ganze Netze illegal übernommener Computer, gestohlene Kreditkarten, gestohlene virtuelle Identitäten mit Namen, E-Mail-Adressen und Bankverbindungen, aber auch sehr reale Dinge wie Drogen und Waffen oder Bauanleitungen für Bomben.
„Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Es hat nichts mit Sammelwut, Freiheitseinschränkung oder Zensur zu tun, wenn wir den Strafverfolgungsbehörden mit passenden Eingriffsbefugnissen das notwendige Werkzeug für Ermittlungen im Internet geben wollen“, sprach sich der Justizminister erneut nachdrücklich für eine zügige, verfassungskonforme Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung aus. Der Gesetzgeber dürfe die rasante technische Weiterentwicklung nicht ignorieren.
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