[image=5e1764bb785549ede64ccc2f]Nach zahlreichen internen und öffentlichen Gesprächsrunden wurde die Gebührenreform für die Kindertagesstätten in der Gemeinde Sickte überarbeitet, so dass nun ein Kompromiss gefunden wurde, der von der Gruppe SPD/GRÜNE und der UWG im Sickter Gemeinderat getragen wird. Dies teilen die Fraktionsvorsitzenden Lutz Coordes (SPD), Holger Barkhau (GRUENE) und Horst Bergmann (UWG) in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit.
„Alle Akteure haben in den vergangenen Wochen ein Beispiel gelebter Demokratie gegeben und damit einen guten Weg gefunden, der sowohl das Interesse der betroffenen Familien an zumutbaren Belastungen berücksichtigt als auch dem Ziel einer bedarfsgerechten und gleichzeitig finanziell verantwortbaren Kitaversorgung Rechnung trägt. In vielen Gesprächsrunden wurde deutlich, dass die vorgesehene Gebührensteigerung in den höheren Einkommensgruppen zu kurzfristig und zu gravierend war. Hier haben wir nachgesteuert, indem der prozentuale Gebührensatz reduziert und gleichzeitig die Steigerung im höheren Einkommensbereich zeitlich über zwei Jahre gestaffelt wurde. Auch haben wir die besondere Belastung der Eltern von Hortkindern abgemildert, so dass der Gebührensatz bei Hortkindern nunmehr dem der Kindergartenkinder entspricht. Viele Familien im unteren und mittleren Einkommensbereich werden in Zukunft weniger für die Betreuung ihrer Kinder zahlen müssen. Die zusätzlichen Belastungen in den höheren Einkommensbereichen sind wegen des Gebotes der Gleichbehandlung gerechtfertigt und überfordern dennoch nicht die familiären Haushalte. Die Politik hat somit auf die berechtigte Elternkritik entgegenkommend reagiert, ohne das Ziel des Abbaus des erheblichen Finanzierungsdefizits im Kitabereich aus den Augen zu verlieren. Die konstruktive Beteiligung der Elternvertreterinnen und -vertreter und die verständnisvolle Haltung der meisten betroffenen Eltern haben dazu beigetragen, dass nun eine gute Lösung gefunden wurde. Mit diesem Kompromiss sollten nun alle gut leben können.“
Im Einzelnen wurde beschlossen, dass der prozentuale Stundensatz pro Monat im Kindergarten- und Hortbereich in Zukunft 0,068 % des zu versteuernden Einkommens betragen soll. Im Krippenbereich wird dieser 0,078 % betragen. Die Gebührenstufen werden in Schritten von je 5.000 € zu versteuerndem Einkommen fortgeschrieben. Ab dem 1.8.2012 erfolgt die Fortschreibung zunächst bis zur Stufe "über 70.000 €". Ab dem 1.8.2013 erfolgt eine weitere Fortschreibung bis zur Stufe "über 100.000 €". Über die Bestimmungen der Kita-Satzung hinausgehend besteht bis zum 15.7.2012 ein Sonderkündigungsrecht der Eltern mit Wirkung zum 1.8.2012
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