Sickte: Unterschiedliche Regelungen zu KiTa-Gebühren in den Gemeinden

In einigen Gemeinden werden Gebühren erlassen, in anderen nicht.

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Symbolbild. | Foto: pixabay

Sickte. Zur Eindämmung der Verbreitung des Virus hat das Land Niedersachsen unter anderem verordnet, dass der Betrieb von Kindertagesstätten untersagt ist. Die Gemeinden Dettum, Erkerode, Evessen, Sickte und Veltheim/Ohe haben angesichts des für die meisten Eltern derzeit nicht verfügbaren KiTa-Betreuungsangebotes Entscheidungen getroffen, wie diesen, die nunmehr die Betreuung ihrer Kinder anderweitig organisieren müssen, zumindest finanzielle Entlastungen zugutekommen können. Hierüber informiert die Samtgemeinde Sickte in einer Pressemitteilung.


Diese Entscheidungen beziehen sich auf die Erhebung der Elternbeiträge für Krippe und Hort.

Für den April 2020 werden die Gebühren in Dettum, Erkerode, Evessen und Sickte erlassen, wenn keine Notbetreuung in Anspruch genommen wird. Wird diese genutzt, fallen in Dettum, Erkerode und Evessen Gebühren an. In Sickte wird sie auch in diesem Fall erlassen. Für Veltheim/Ohe wird die Gebühr in beiden Fällen gestundet.

Im Mai 2020 erlassen Dettum, Erkerode und Evessen die Kita-Gebühren, wenn keine Notbetreuung in Anspruch genommen wird. In Sickte und Veltheim/Ohe wird sie gestundet. Wenn eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird, werden in Dettum, Erkerode und Evessen Gebühren erhoben. In Sickte und Veltheim/Ohe werden sie auch dann gestundet.

„Gebühr wird erlassen“ bedeutet, dass der Elternbeitrag für den Zeitraum völlig entfällt. Während „Gebühr wird erhoben“ bedeutet, dass die Pflicht zur Zahlung des Elternbeitrages wie gewohnt notwendig ist. „Gebühr wird gestundet“ bedeutet, dass die Pflicht zur Zahlung des Elternbeitrages zunächst verschoben wird. Ob die Zahlungspflicht entfällt wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Die Gemeinden Sickte und Veltheim/Ohe wollen zunächst abwarten, ob es für die Einnahmeausfälle eine finanzielle Kompensation vom Land Niedersachsen geben wird.

Die vollen Kosten für den Betrieb der Kindertagesstätten laufen weiter. Daher belastet der Erlass von Elternbeiträgen die Finanzen der Gemeinden, die das erwirtschaftete Defizit der Kindertagesstätten refinanzieren müssen.

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Gemeinden erklären:
"Wir sprechen den Eltern unseren größten Respekt dafür aus, dass sie mit einem großen Verständnis für die schwierige Situation, ihren Lebensalltag trotz des in den meisten Fällen fehlenden KiTa-Betreuungsangebotes, mit hohem Einsatz organisieren. Auch danken wir allen Freunden und Angehörigen, aber auch allen Arbeitgebern, die die Eltern bei dieser Aufgabe unterstützen. Unser besonderer Dank gilt unseren KiTa-Leitungen sowie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit großem Engagement die Notbetreuung und den eingeschränkten KiTa-Alltag mit Leben füllen. Ebenso bedanken wir uns bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Samtgemeindeverwaltung, die die KiTa-Leitungen aber auch uns als Entscheidungsträger mit Informationen und Entscheidungshilfen unterstützen."


Die Bewältigung der Folgen des Corona-Virus sei eine Gemeinschaftsaufgabe aller Bürgerinnen und Bürger. Daher sei auch der teilweise Verzicht auf die KiTa-Elternbeiträge zu rechtfertigen, der aus Steuermitteln kompensiert werde. Denn der stark reduzierte KiTa-Betrieb diene der Eindämmung der Verbreitung des Virus insgesamt und damit dem Schutz aller. "Wir bitten daher um Verständnis für diese Entscheidung und wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern unserer Gemeinden in diesen schwierigen Zeiten Gesundheit und viel Kraft", so die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister abschließend.


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