Sozialticket oder Deutschlandticket? Kreistag hat entschieden

Am gestrigen Montag stimmte das Gremium ab. Für die kommenden zwei Jahre gibt es einen Beschluss.

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Symbolbild | Foto: Anke Donner

Wolfenbüttel. Einstimmig bei einer Enthaltung hat der Wolfenbütteler Kreistag in seiner Sitzung am gestrigen Montag für eine Weiterführung des Sozialtickets ab 1. Januar befristet bis 31. Dezember 2026 gestimmt. Das teilt der Landkreis auf Anfrage von regionalHeute.de mit. Eine Umwandlung in ein Deutschlandticket ist aber vorerst vom Tisch.



Durch den Beschluss wird Landrätin Christiana Steinbrügge beauftragt, den Vertrag für das Sozialticket für die Zeit vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 abzuschließen. Doch warum wurde nichts aus der beantragten Überführung in das Deutschlandticket?

Nicht kalkulierbare Mehrausgaben


Es hätten inzwischen mehrere Gespräche mit dem Verkehrsverbund Region Braunschweig (VRB) stattgefunden in denen die Rahmenbedingungen und mögliche praktische Einführung des Deutschlandtickets als Sozialtickets erörtert worden seien, heißt es in der Begründung der Verwaltung zum aktuellen Antrag. Zwar habe der VRB der Einführung des Deutschlandtickets als Sozialticket aufgeschlossen gegenüber gestanden, doch wie sich heraus gestellt hat, wären nicht kalkulierbare Mehrausgaben für den Landkreis die Folge.

Im Rahmen der Vorgespräche habe der VRB darauf hingewiesen, dass das Bundesverkehrsministerium im betreffenden Gesetz eine Klarstellung vorgenommen hat. Der Ausgleich finanzieller Nachteile aus dem Deutschlandticket sowie Tarifmaßnahmen der Länder, die in Verbindung mit dem Deutschlandticket stehen, dürften nicht aus Regionalisierungsmitteln finanziert werden. Dies betreffe unter anderem den zusätzlichen Ausgleich für im Preis reduzierte Deutschlandtickets für bestimmte Personengruppen wie zum Beispiel Geringverdiener oder Seniorinnen und Senioren.

Landkreis müsste Ausgleich zahlen


Dies bedeute, dass im Falle einer Einführung des Deutschlandtickets als Sozialticket für den im bisherigen Sozialticket berechtigten Personenkreis der Ausgleich für die Mindereinnahmen der Verkehrsunternehmen aus jedem als Sozialticket verkauften Deutschlandticket seitens des Bundes nicht gewährleistet sei. Laut Auskunft des VRB würde dieser fehlende Ausgleich dann entweder über die Verbandsumlage oder über einen anderen Refinanzierungsweg vom Landkreis Wolfenbüttel eingefordert werden. Hieraus resultiere ein unkalkulierbares Kostenrisiko für den Landkreis Wolfenbüttel, da dieser nicht nur die Differenz zwischen dem geplanten Eigenanteil und dem tatsächlichen Verkaufspreis des Deutschlandtickets aufbringen müsse, sondern auch die Mindereinnahmen der Verkehrsbetriebe aus dem Verkauf dieser preisreduzierten Deutschlandtickets.


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