Heute wurde vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof in Bückeburg die Frage der SPD-Landtagsfraktion zur ordnungsgemäßen Beantwortung parlamentarischer Anfragen zum „Nord-Süd-Dialog“ durch die Landesregierung behandelt. „Die Letztentscheidung über die Auslegung politischer Anfragen bleibt das Privileg der Gerichte. Dies hat die Landesregierung bei der Beantwortung von Anfragen zu berücksichtigen“, sagte SPD-Fraktionschef Stefan Schostok nach der Verhandlung in Bückeburg. Es liege nicht im Belieben der Landesregierung, wie sie die Beantwortung von Fragen „nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig“ im Sinne von Art. 24 der Niedersächsischen Verfassung interpretiere. „Der Artikel 24 der Verfassung kann nicht von einer Regierung nach Gutdünken ausgelegt werden“, sagte Schostok.
Während der Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof hatte der Abgeordnete Heiner Bartling erstmals die Möglichkeit, sein Verständnis der 2010 an die Landesregierung gestellten Anfrage darzulegen. „Es handelt sich um ein verfassungsrechtlich garantiertes Recht der Abgeordneten, Anfragen an die Landesregierung zu stellen. Daher ist es umso wichtiger, dass der Staatsgerichtshof – wie heute geschehen – die Reichweite und genaue Ausgestaltung dieses Rechts weiter konkretisiert“, so Bartling.
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