Im niedersächsischen Innenministerium herrscht nach Ansicht der SPD-Landtagsfraktion eine „problematische Rechtskultur“. „Innenminister Schünemann ist ganz groß darin, ständig die Gefahr zu beschwören, die von Islamisten und Linksextremisten ausgeht. Er hat dabei die Bedrohung durch militante Neonazis aus den Augen verloren“, erklärte die Expertin für Rechtsextremismus der SPD-Fraktion, Sigrid Leuschner, am Dienstag in Hannover.
Hintergrund der Kritik sind die jüngsten Berichte über Verbindungen der Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) nach Niedersachsen sowie das Verhalten des Ministeriums im Umgang mit ausländischen Familien in Hoya und Göttingen. „In seinem Eifer, Linke zu verfolgen und Ausländer zu maßregeln, ist der Minister auf dem rechten Auge erblindet“, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Klaus-Peter Bachmann. „Herr Schünemann wird am Mittwoch vor den Fachpolitikern des Landtages erklären müssen, warum man den mutmaßlichen Terrorhelfer Holger G. aus Lauenau von der Liste möglicher Gefährder nahm, gleichzeitig aber einen unbescholtenen Journalisten in Göttingen 14 Jahre lang ausspähen ließ. Herr Schünemann wird erklären müssen, warum seine Mitarbeiter nach Aktenlage Holger G. offiziell lediglich als Mitläufer einstufen, während der Generalbundesanwalt in ihm einen wichtigen NSU-Unterstützer sieht und findige Journalisten innerhalb weniger Stunden private Verbindungen von Holger G. zu bekannten Neonazi-Größen aufgedeckt haben. Und Herr Schünemann wird erklären müssen, warum er immer noch an V-Leuten in der rechtsextremistischen Szene festhält, obwohl sie offenbar keinerlei Erkenntnisse geliefert haben.“
Bachmann erklärte zu den umstrittenen Abschiebefällen in Hoya und Göttingen: „Wir wollen genau herausfinden, in welcher Art und Weise das Innenministerium Einfluss genommen hat. Hierzu werden wir Akteneinsicht beantragen.“
Leuschner erinnerte an Fälle aus der jüngsten Vergangenheit, bei denen Schünemann weit übers Ziel hinausgeschossen war. „Bei den verdachtsunabhängigen Moschee-Kontrollen musste der Minister ebenso in die Schranken verwiesen werden wie bei der gerichtlich festgestellten widerrechtlichen Bespitzelung einer Zeitungsredaktion in Wolfsburg in den Jahren 2003 und 2004.“
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