Anlässlich der Verabschiedung der Novelle des Bauplanungsrechts im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages erklärt der agrarpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Wiard Siebels MdL: „Mit der heutigen Verabschiedung der Novelle des Bauplanungsrechts hat die SPD ein hervorragendes Verhandlungsergebnis erzielt“.
„Die Kommunen erhalten jetzt – unter anderem – wirksame und effektive planungsrechtliche Möglichkeiten, um den Bau großer gewerblicher Intensivtierhaltungsanlagen stärker zu steuern und den weiteren Zubau bei Bedarf auszuschließen. Für die besonders betroffenen Regionen, in denen bereits heute zu viele Tierhaltungsanlagen konzentriert sind, bedeutet dies: kein weiterer Zubau großer gewerblicher Tierhaltungsanlagen“, so Siebels.
Mit der Gesetzesnovelle werden die planungsrechtlichen Auflagen für gewerbliche Tierhaltungsanlagen verschärft. Am Ende hat sich die SPD auch in diesem wichtigen Punkt durchgesetzt: Zukünftig entfällt die Privilegierung gewerblicher Bauvorhaben im Außenbereich, die den untersten Schwellwert nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsvorprüfung (UVPG) erreichen. Alle gewerblichen Betriebe mit mehr als 1.500 Schweinemastplätzen oder mehr als 30.000 Mastgeflügelplätzen sind dann künftig nur noch in Bebauungsplangebieten möglich und unterliegen damit der Planung und der Steuerung durch die Gemeinden. Der Gesetzentwurf der schwarz- gelben Bundesregierung hatte ursprünglich erheblich höhere Grenzwerte vorgesehen, nach denen die Privilegierung zum Bau erst bei 3.000 Schweinen oder 85.000 Mastgeflügelplätzen entfallen wäre. Die aus dem UVPG ins Baugesetzbuch übernommene Kumulierungsregelung schließt zudem aus, dass die neue Regelung durch Stückelung von Betrieben oder Bauanträgen nach der „Salamitaktik“ umgangen werden kann.
Die heute verabschiedete Novelle des Bauplanungsrechts ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Im Bereich Steuerung durch die Kommunen sieht Siebels weiteres Verbesserungspotential: „Das privilegierte Bauen im Außenbereich beschränkt sich künftig ausschließlich auf Tierhaltungsanlagen bäuerlicher Landwirtschaftsbetriebe, die den theoretischen Nachweis einer ausreichenden Futtergrundlage erbringen müssen. Auch hier wäre eine bessere kommunale Steuerungsmöglichkeit wünschenswert gewesen. Ich werde mich dafür einsetzen, den Schutz des Außenbereichs weiter zu verbessern“, so Siebels.
mehr News aus Wolfenbüttel