SPD zur Sicherungsverwahrung: "Experten sehen Busemanns Gesetzentwurf kritisch"




Zu den Ergebnissen der heutigen Anhörung im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen zum Gesetzentwurf zur Neuregelung des Vollzuges der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in Niedersachsen erklärt der stellvertretende rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Grant Hendrik Tonne:

„Der Gesetzentwurf von Justizminister Busemann ist heute von den Experten überwiegend kritisch beurteilt worden. In der vorliegenden Fassung komme er den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nur halbherzig nach und sei rechtlich anfechtbar. Damit wird auch die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen nicht verbessert.

Nach Ansicht einiger Experten atme Busemanns Gesetzentwurf den Geist des Unwillens. Es sei erkennbar das Ziel des Justizministers, das höchstrichterlich festgelegte Abstandsgebot zwischen Sicherungsverwahrten und normalen Häftlingen sowie die Resozialisierungsperspektive von Sicherungsverwahrten zu unterlaufen.

Kurz gesagt: Busemann ist bei der Formulierung des Gesetzentwurfes offenbar mehr den Stammtischen als dem Bundesverfassungsgericht gefolgt. Eine intensive Überarbeitung des Gesetzentwurfs ist unerlässlich.“


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