Staatsanwaltschaft Hannover: Anklage gegen Olaf Glaeseker und Manfred Schmidt




Die Staatsanwaltschaft Hannover hat gegen Olaf Glaeseker und Manfred Schmidt Anklage beim Landgericht Hannover wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit bzw. Bestechung in 3 Fällen erhoben.

Dem Angeschuldigten Glaeseker wird angelastet, als ehemaliger nieder­sächsischer Regierungssprecher - zuletzt im Rang eines Staatssekretärs - in den Jahren 2007 bis 2009 im Rahmen seiner damaligen Dienstgeschäfte die Durchführung und Finanzierung der von Manfred Schmidt kommerziell ausgerichteten Veran­staltungsreihe „Nord-Süd-Dialog" gefällig gefördert zu haben. Er soll verabredungsgemäß Sponsorengelder in Höhe von wenigstens 650.000,00 Euro eingeworben und die Eventagentur des Angeschuldigten Schmidt bei Vertragsverhandlungen unterstützt haben.

Nach dem Anklagevorwurf erhielt Olaf Glaeseker als Belohnung für seine Gefälligkeiten von Manfred Schmidt unentgeltlich 9 Urlaubsaufenthalte in dessen Feriendomizilen in Frankreich und Spanien sowie 19 Freiflüge im Gesamtwert von etwa 12.000 Euro.

Mit dem als Netzwerkveranstaltung der Länder Niedersachsen und Baden-Württemberg angekündigten und unter der Schirmherrschaft der beiden Minister­präsidenten stehenden sogenannten Länderdialog soll der Angeschuldigte Schmidt bei einer Umsatzrendite von etwa 50 % einen Veranstaltungsgewinn von über 1 Million Euro erzielt haben.

In der 134 Seiten umfassenden Anklageschrift werden 47 Zeugen und 53 Aktenordner mit ausgewerteten schriftlichen Unterlagen sowie zahlreichen elek­tronischen Dateien aufgeführt.

Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Gericht.


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