Wolfenbüttel. In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen erörterte Stadtbrandmeister Olaf Glaeske den Antrag der Wolfenbütteler Feuerwehr einen Feuerwehrbedarfsplanung erstellen zu lassen. Der Ausschuss gab grünes Licht. Man wolle die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr in jeglicher Hinsicht unterstützen, lautete das einstimmige Ergebnis.
Zur Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanung soll ein externer Planer beauftragt werden. Dabei sollte die Feuerwehrbedarfsplanung schutzziel- und risikoorientiert erfolgen, um die zur Verfügung stehenden Mittel effizient und bedarfsgerecht einsetzen zu können.
Für die Freiwillige Feuerwehr Wolfenbüttel stelle die Feuerwehrbedarfsplanung ein wichtiges Instrument dar, um die Wehr zukunftsorientiert aufstellen zu können. Da nicht auszuschließen sei, dass die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Konzept für die Stadt Wolfenbüttel eine größere finanzielle Herausforderung darstellen kann, hat das Stadtkommando den Beschluss gefasst, dass durch den Rat der Stadt ein Feuerwehrbedarfsplan beauftragt werden soll. "Im Rahmen der Feuerwehrbedarfsplanung wird neben der strukturierten Risikoanalyse schutzzielorientiert der Ist-Zustand aller elf Ortsfeuerwehren in Sachen Fahrzeug- und Geräteausstattung, Feuerwehrhäuser sowie Verfügbarkeit und Qualifikation der Mannschaft ermittelt und daraus ein detaillierter Plan für die zukünftige Ausstattung aller Ortsfeuerwehren erstellt, die zur Erreichung der Schutzziele notwendig ist", erklärt Stadtbrandmeister Olaf Glaeske in seiner Stellungnahme.
Stadtbrandmeister Olaf Glaeske stellte den Antrag vor. Foto: Akke Donner
Den Gemeinden obliegt der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben sie eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Dazu haben sie insbesondere die erforderlichen Anlagen, Mittel, einschließlich Sonderlöschmittel, und Geräte
bereitzuhalten, für eine Grundversorgung mit Löschwasser zu sorgen, für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen ihrer Feuerwehr zu sorgen und Alarm- und Einsatzpläne aufzustellen und fortzuschreiben sowie Alarmübungen
durchzuführen.
Im NiedersächsischenBrandschutzgesetz ist deshalb festgelegt, dass Gemeinden hierzu eine Feuerwehrbedarfsplanung aufstellen können. Von dieser Möglichkeit soll die Stadt Wolfenbüttel Gebrauch machen und eine schutzziel- und
risikoorientierte Feuerwehrbedarfsplanung aufstellen, heißt es in der Verwaltungsvorlage zum Beschluss.
Wehr zukunftsorientiert aufstellen
Die Freiwillige Feuerwehr Wolfenbüttel und auch die Verwaltung erhoffen sich durch die Feuerwehrbedarfsplanung eine strukturierte Risikoanalyse, um die Freiwillige Feuerwehr Wolfenbüttel zukunftsorientiert aufstellen und ausrichten zu können. Die Empfehlungen aus dem Feuerwehrbedarfsplan sollen der Verwaltung, der Feuerwehr und auch den politischen
Gremien als verlässliches Planungsinstrument dienen und auch als Rahmenplanung für die strategischen und finanziellen Entscheidungen der kommenden Jahre eine zielführende Hilfestellung bieten. Für die Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans wurden bereits 25.000 Euro in den Haushalt der Stadt eingestellt.
Arbeit der Wehren würdigen
Ausschussvorsitzender Winfried Pink empfahl dem Ausschuss der Verwaltungsvorlage zu folgen. So könne man die Arbeit der vielen Freiwilligen würdigen. Denn, dass der Einsatz der rund 500 freiwilligen Kräfte unverzichtbar für die Stadt sei, hätten unter anderem Großeinsätze wie das Hochwasser im vergangenen Jahr gezeigt. Man erlebe immer wieder, wie aktiv die Einsatzkräfte für die Bürgerinnen und Bürger Tag und Nacht im Einsatz sind. "Ich denke das sollte uns die Sache wert sein und wir sollten da organisatorisch und technisch unterstützen und auf dem laufen zu halten, damit sie ihre Arbeit für sich und für uns alle zufriedenstellend leisten können", so Winfried Pink und richtete einen großen Dank an Olaf Glaeske und seine Kameraden.
Der Ausschuss folgte der Beschlussempfehlung einstimmig. Am morgigen Mittwoch muss der Rat der Stadt dann endgültig entscheiden, ob der Bedarfsplan in Auftrag gegeben wird.
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