Wolfenbüttel. In einer Pressemitteilung stellt die Stadt Wolfenbüttel klar, dass die Pflicht medizinische Masken zu tragen über den Besuch von Supermärkten und die Fahrt im öffentlichen Nahverkehr hinausgeht. Außerdem solle besonders auf die korrekte Trageweise geachtet werden.
Ein sogenannter medizinischer Mund-Nasen-Schutz sei ab sofort nicht nur im ÖPNV, in den geöffneten Geschäften des täglichen Bedarfs und von Dienstleistern Pflicht, sondern auch auf den dazugehörigen Parkplätzen sowie auf dem Wolfenbütteler Wochenmarkt Pflicht. Dies gelte auch für Gottesdienste sowie den Besuch von Dienststellen der Stadt Wolfenbüttel. Dort sei eine Terminvereinbarung ohnehin nur in dringenden Fällen möglich.
Vorgeschrieben seien somit „Standard-OP-Masken“, FFP2/KN95-Masken oder auch FFP3-Masken. „Atemschutzmasken mit Ausatemventil sind nicht zulässig“, heißt es aber explizit in der seit dem heutigen Montag gültigen Niedersächsischen Corona-Verordnung. Kinder bis sechs Jahre seien von der Maskenpflicht weiterhin komplett ausgenommen. Kindern und Jugendlichen zwischen sechs und 15 Jahren sei es erlaubt, weiterhin einen Mund-Nase-Schutz aus Stoff, also eine sogenannte Alltagsmaske zu tragen.
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