Standesamt bescheinigt Fehlgeburten


| Foto: Anke Donner



Wolfenbüttel. Das Standesamt Wolfenbüttel stellt Bescheinigungen über Fehlgeburten, sogenannte Sternenkinder, aus. Dies teilt die Stadtverwaltung online mit.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechtsrechts-Änderungsgesetz – PstRÄndG) am 15.05.2013 wurde in § 31 Abs. 3 der Personenstandsverordnung die Möglichkeit geschaffen, eine Bescheinigung über eine Fehlgeburt beim Standesamt zu beantragen.

Da keine Anzeigefrist festgelegt wurde, können die Berechtigten auch für jede nachgewiesene Fehlgeburt aus der Vergangenheit eine Bescheinigung bekommen. Dies ermöglicht den Eltern, dass sie zumindest eine Bescheinigung über ihr „Sternenkind“ vom Standesamt erhalten können.

Es handelt sich hierbei jedoch nicht um eine Personenstandsurkunde, da Fehlgeburten nach wie vor nicht in den Personenstandsregistern beurkundet werden. Die Bescheinigung entfaltet keinerlei Rechtswirkungen, insbesondere nicht zur Abstammung oder Namensführung und begründet auch keinen Anspruch zum Bezug öffentlicher Leistungen.


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