Wolfenbüttel. Eigentümer bislang freier und bebaubarer Grundstücke in Wolfenbüttel müssen vielleicht schon bald eine Art Strafgebühr bezahlen. Der Gesetzgeber gibt Kommunen ab 2025 die Möglichkeit zur Einführung einer Grundsteuer C, um Grundstückseigentümer durch finanzielle Mehrbelastung zur Schaffung von Wohnraum zu bewegen. Die Stadtratsfraktion Bündnis90 / Die Grünen hat jetzt beantragt, dass die Stadt die Einführung einer solchen Steuer in Wolfenbüttel prüfen solle.
Bislang gibt es in Deutschland die Grundsteuer A, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, sowie die "normale" Grundsteuer B. Zusätzlich gab es von 1961 bis 1962 einmal eine Baulandsteuer, die Bodenspekulationen verhindern und Baulücken schließen sollte. Mit der im Zuge einer Reform neu im Gesetz verankerten Grundsteuer C, kehrt man in diese Richtung also zurück.
Grundsteuer C darf nicht willkürlich erhoben werden
Doch die Steuer darf nicht einfach willkürlich erhoben werden, sondern muss rechtlichen Vorgaben folgen und einem bestimmten städtebaulichen Ziel dienen. Beispielsweise der Deckung eines erhöhten Bedarfs an Wohnraum oder die Nachverdichtung bestehender Siedlungsstrukturen. Der Antrag von Bündnis90 / Die Grünen sieht demnach vor, die Stadtverwaltung prüfen zu lassen, ob in Wolfenbüttel städtebauliche Gründe vorliegen, die die Einführung einer Grundsteuer C – gegebenenfalls auch in Teilen von Wolfenbüttel – für baureife unbebaute Gründe rechtfertigen können.
Erstmals beschäftigt sich der Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Umwelt am 7. März mit dem Thema.
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