Strengere Regeln zur Aufbewahrung von Waffen


Illegale Waffen können derzeit wieder straffrei abgegeben werden. Symbolfoto: Alexander Panknin
Illegale Waffen können derzeit wieder straffrei abgegeben werden. Symbolfoto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Wolfenbüttel. Am 6. Juli 2017 sind einige Änderungen des Waffengesetzes in Kraft getreten. Ziel des neuen Waffengesetzes soll es sein, den Sicherheitsstandard für die Aufbewahrung von Waffen und Munition anzuheben. Das teilt die Pressestelle der Stadt Wolfenbüttel mit.


Für Waffenbesitzer ändern sich damit die Vorschriften zur Waffenaufbewahrung. Bisher war es ausreichend, Langwaffen, Kurzwaffen und Munition in Waffenschränken der Stufe A und B nach VDMA24992 aufzubewahren. Nach der Änderung des Waffenrechts dürfen erlaubnispflichtige Schusswaffen nur noch in Waffenschränken der Klasse 0, 1 oder höher nach EN 1143-1 verwahrt werden. Für bisher genutzte Waffenschränke gilt jedoch Bestandsschutz: Für bis zum 6. Juli 2017 erworbene und bei der zuständigen Waffenbehörde registrierte Waffenschränke, gilt eine Besitzstandswahrung. Es können auch weiterhin neu erworbene Waffen darin untergebracht werden. Mit dem Erreichen der Lagerkapazität dieses Behältnisses muss bei Neukauf aber ein Schrank erworben werden, der mindestens Stufe 0 DIN/EN 1143-1 entspricht.

Für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Waffen und Munition ergibt sich keine Änderung. Es wird allerdings deutlich klargestellt, dass auch diese Gegenstände vor dem Zugriff von Unberechtigten geschützt werden müssen. Die Unterbringung in einem verschlossenen Behältnis ist unbedingt notwendig.

Neu ist auch ein erlaubnisfreies Führen von wesentlichen Waffenteilen. Bei einer kurzfristigen Lagerung einer Schusswaffe zum Beispiel im Hotel oder beim Schüsseltreiben nach der Jagd, kann ein wesentliches Teil der Waffe entfernt werden, beispielsweise das Schloss oder der Vorderschaft und erlaubnisfrei (zum Beispiel in der Jackentasche) geführt werden.

Neue Amnestie-Regelung


Seit 6. Juli 2017 können zudem Waffen und Munition, die illegal besessen wurden, straffrei bei der zuständigen Waffenbehörde oder bei der Polizei abgegeben werden. Diese straffreie Abgabe ist bis zum 1. Juli 2018 begrenzt. Die Straffreiheit gilt auch für die Wegstrecke, die bis zum Abgabeort zurückgelegt werden muss. Kriegswaffen sind von der Amnestie ausgeschlossen.

Bei Fragen stehen die zuständigen Waffensachbearbeiter der Stadt Wolfenbüttel zu den allgemeinen Sprechzeiten gern zur Verfügung: Karin Wedekind, Rufnummer 05331 86-234, E-Mail karin.wedekind@wolfenbuettel.de und Sascha Mohr, Rufnummer 05331 86-353, E-Mail sascha.mohr@wolfenbuettel.de.


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