In der JVA für Frauen in Vechta haben am Dienstagabend drei Gefangene eine Bedienstete tätlich angegriffen und verletzt. Das hat das Niedersächsische Justizministerium bestätigt.
Die jungen Frauen im Alter von 18 und 19 Jahren hatten kurz vor dem Nachteinschluss zunächst versucht, die Bedienstete in einen Haftraum am Ende des Flurs zu locken. Als das nicht gelang, versuchten sie, ihr das Schlüsselbund zu entreißen. Die Bedienstete erhielt einen Schlag auf den Kopf, der zu einer Platzwunde führte. Dank ihrer beherzten Gegenwehr konnte sie Alarm auslösen und die Angreiferinnen ließen von ihr ab.
Die Motivation der Gefangenen ist noch nicht geklärt. Möglicherweise wollten sie fliehen, wenn es gelungen wäre, das Schlüsselbund zu bekommen. Von einem geplanten und durchdachten Fluchtversuch könne nach Einschätzung der JVA-Leitung jedoch keine Rede sein.
Die Gefangenen wurden voneinander getrennt untergebracht. Die JVA hat Strafanzeige wegen Körperverletzung und Gefangenenmeuterei gestellt. Letzteres kommt gemäß Strafgesetzbuch (§121 Abs. 1, Satz 1) in Betracht, wenn Gefangene sich zusammenrotten und mit vereinten Kräften einen Anstaltsbeamten tätlich angreifen. Der Strafrahmen umfasst eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Schon der Versuch ist strafbar.
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