Wolfenbüttel. Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant die TenneT TSO GmbH den Neubau der 380-kV-Freileitung vom Umspannwerk Helmstedt/Ost bis zum Umspannwerk Bleckenstedt/Süd. Als Grundlage für die weitere Planung werden notwendige Vorarbeiten durchgeführt. Hierzu gehören Trassenerkundungen, um für das Planfeststellungsverfahren wichtige Informationen zu gewinnen. Davon ist auch das Gebiet der Stadt Wolfenbüttel betroffen.
Wie es in einer Ankündigung von TenneT im Amtsblatt der Stadt Wolfenbüttel heißt, werden Befahrungen und Begehungen im Untersuchungsraum durchgeführt. Daran beteiligt sind neben TenneT auch das beauftragte Trassierungsbüro LTB Leitungsbau GmbH, seine Nachunternehmer und der Umweltdienstleister Froelich und Sporbeck. Ziel sei es, einen Eindruck der geografischen Merkmale wie Steigungen, Neigungen und Hindernisse sowie Vegetation zu erhalten.
Fotos, Videos und Notizen
Außerdem würden Informationen zu Straßenbreiten und -höhen, Verkehrsbeschränkungen, Beschilderungen, Straßenzuständen und Absperrungen etc. erfasst. Die Ergebnisse würden mit Fotos, Videos sowie Notizen dokumentiert. Dabei werden befestigte Wege und Flächen als Zuwegung mit einem Auto befahren, während unbefestigte Flächen zu Fuß begangen werden. In beiden Fällen könne es sich hierbei um öffentliche wie auch private Wege handeln.
Es ist möglich, dass einzelne Flurstücke im Untersuchungsraum mehrfach oder gar nicht betreten werden müssen. Die Befahrungen und Besichtigungen privater Grundstücke sollen tagsüber jeweils von Montag bis Freitag erfolgen. Informationen darüber, welche Flurstücke sich im Erkundungsraum befinden, findet man in der Flurstücksliste. Im Stadtgebiet Wolfenbüttel sind die Stadtteile Fümmelse, Leinde und Aderheim betroffen.
Darum muss man es dulden
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus Paragraph 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes. Demnach sind Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Trassenerkundungen und Vermessungen durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragte zu dulden.
Flurschäden würden bei den Begehungen nicht erwartet. Es würden keine Maschinen eingesetzt; es handele sich um Begehungen zu Fuß oder Befahrungen öffentlicher, privater und landwirtschaftlicher Wege mit regulären Autos. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, würden diese durch TenneT beseitigt oder in voller Höhe entschädigt.
Für Fragen zum Projekt und den geplanten Maßnahmen steht Bürgerreferentin Katrin van Herck zur Verfügung (Telefon 05132 89-1007, E-Mail katrin.van.herck@tennet.eu).

