Wolfenbüttel. Wie berichtet, hat die CDU-Fraktion im Rat der Stadt kürzlich einen Antrag eingereicht, dass die Verwaltung die Einrichtung weiterer Tempo-30-Geschwindigkeitsbegrenzungen im Innenstadtbereich prüfen solle. Unter anderem auch auf Teilen des Neuen Weges, bei dem es sich um eine Bundesstraße handelt. Auf Anfrage teilt die Stadt bereits jetzt mit, dass die Chancen nicht all zu gut stehen.
"Es wurde innerhalb der Okerumflut mehrfach geprüft. Eine Tempo-30-Zone darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf ausgewiesene Vorfahrtsstraßen erstrecken", erklärt Thorsten Raedlein, Pressesprecher der Stadt Wolfenbüttel gegenüber regionalHeute.de.
Auch ein Streckenverbot, welches die innerörtliche Geschwindigkeit von 50 km/h weiter runtersetze, dürfe nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehe, die das im Straßenverkehr allgemein anzutreffende Risiko einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit erheblich übersteige. Dies begründe sich in der Regel mit einem auffälligen Unfallgeschehen, welches dadurch zustande komme, dass die höchstzulässige Geschwindigkeit überschritten werde. "Ein solches Unfallgeschehen liegt hier nicht vor", so Raedlein abschließend.
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