Tempo-30 wegen Lärmschutz: So wird kontrolliert

Im März wurde auch auf einigen Hauptverkehrsstraßen in Wolfenbüttel nächtliches Tempo 30 eingeführt. Wir wollten von Polizei und Landkreis konkret wissen, wie oft dies bereits kontrolliert wurde.

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Unter anderem hier gilt seit März eine nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung.
Unter anderem hier gilt seit März eine nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung. | Foto: Werner Heise

Wolfenbüttel. Vergangene Woche berichtete regionalHeute.de über die im März eingerichteten nächtlichen Tempo-30-Bereiche auf Hauptverkehrsstraßen. Sowohl der Landkreis Wolfenbüttel, als auch die Polizei versicherten, dass die Eingewöhnungszeit vorbei sei und dass man inzwischen in den Bereichen kontrolliere. Auf konkrete Nachfrage stellt sich das Bild nun aber etwas anders dar.



Im Rahmen des Lärmaktionsplans hatte die Stadt Wolfenbüttel am 1. März auf einigen Hauptverkehrsstraßen ein nächtliches (22 bis 6 Uhr) Tempolimit von 30 km/h eingeführt. Konkret handelt es sich um die Dr.-Heinrich-Jasper-Straße und Hauptstraße bis Einmündung Leiferder Weg, die Frankfurter Straße ab Ortseingang bis Ringstraße, die Goslarsche Straße, der Grüne Platz zwischen Am Okerufer und Neuer Weg, die Halchtersche Straße zwischen Bahnhofstraße und Monplaisir sowie die Halberstädter Straße zwischen Lindenhalle und Cranachstraße. Zudem wurde in diesem Zuge auf der Langen Straße und auf der Dr.-Heinrich-Jasper-Straße zwischen Lessingplatz und Jägerstraße ganztags Tempo 30 eingeführt.


Da unsere Redaktion insbesondere aus dem Bereich Grüner Platz Beschwerden erreichten, dass die neue nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung nicht eingehalten werde, hatten wir bei den berechtigten Kontrollinstanzen - Polizei und Landkreis Wolfenbüttel - nachgefragt. Seitens der Polizei hatte es geheißen, der Verkehr werde natürlich im Rahmen der einsatzmäßigen Möglichkeiten auch in diesen Bereichen fortwährend überwacht und kontrolliert. Es würden auch in diesen Straßenzügen stichprobenartige Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Komme es zu Verstößen, würden diese mittlerweile geahndet und es würden weiterhin verkehrserzieherische Gespräche geführt.

"Unfallverhütung und nicht Lärmverhütung"


Auf die Nachfrage, wann die Polizei wie oft und mit welchem Ergebnis Geschwindigkeitskontrollen in den im März neu eingeführten Tempo 30 Bereichen durchgeführt habe, hört sich die Sache dann doch etwas anders an. "Bei den von Ihnen angegebenen Straßenzügen handelt es sich um Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgrund von Lärmschutz. Es handelt sich bei diesen Straßen beziehungsweise Stellen weder um Unfallschwerpunkte, noch um Gefahrenstellen. Die Polizei konzentriert sich in angelegten Kontrollen vorrangig um Schwerpunkte der Unfallverhütung und nicht der Lärmverhütung", so Polizeisprecherin Carolin Spilker.

"Da uns nun, aufgrund Ihrer Berichterstattung, der erste Hinweis einer Anwohnerin hinsichtlich der neuen Tempolimits erreicht hat, wurde dieser an den Einsatz- und Streifendienst weitergeleitet", erklärt die Pressesprecherin weiter. Wenn die Möglichkeit bestehe, würden dort Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Dies sei allerdings nur innerhalb von einsatzfreien Zeiten möglich, von daher könne man keine Zeiten oder Termine nennen, an denen es zu möglichen Kontrollen kommen werde. "Dennoch wird, wie bereits erwähnt, der Verkehr dort auch weiterhin überwacht und mögliche Verkehrskontrollen durchgeführt", so Spilker abschließend.

228 Verstöße geahndet


Die gleiche Frage stellten wir auch dem Landkreis Wolfenbüttel. Dieser hat offenbar zumindest eine Geschwindigkeitskontrolle mit dem Blitzeranhänger durchgeführt. "Die Semistation war in der Zeit vom 25. bis 30. April in der Goslarschen Straße eingesetzt. Insgesamt kam es zu 310 Verstößen", berichtet Landkreissprecherin Nicole Verena Schmidt. Diese würden sich auf 82 Verstöße bei Überschreiten der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und 228 Verstöße bei Überschreiten der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h aufteilen.


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