Testkäufe ernüchternd: Jugendlicher erhielt zweimal eine Flasche Wodka


| Foto: Anke Donner)



Kreis Wolfenbüttel. Zusammen mit der für Prävention im Polizeikommissariat Wolfenbüttel zuständigen Beamtin Monika Kniep führte das Jugendamt wieder Jugendschutzkontrollen an den Verkaufsstellen für Branntwein oder branntweinhaltige Getränke und Zigaretten durch. Die Kontrollen fanden dieses Mal im Bereich der Samtgemeinde Baddeckenstedt statt. Sie waren eine Fortsetzung der bereits Ende Februar in der Stadt Wolfenbüttel und dem übrigen Landkreis durchgeführten Kontrollen.

Wieder mussten die Beteiligten feststellen, dass es für Jugendliche in einigen Verkaufsstellen noch immer relativ einfach möglich ist, an Spirituosen heranzukommen. Sie fuhren am Freitag sieben Verkaufsstellen an: An zweien bekam der jugendliche Testkäufer jeweils eine Flasche Wodka.

„Und das“, so der für den Bereich der Prävention im Jugendamt zuständige Abteilungsleiter, Roger Röttger, „obwohl es die verschiedene Hinweise an den Kassen gibt. Es sind Schilder ausgehängt, auf denen klar definiert ist, dass keine Spirituosen oder Zigaretten an Jugendliche, also Personen unter achtzehn Jahren, verkauft werden dürfen. Oft gibt es ein akustisches Signal an den Kassen, wenn hochprozentige Getränke über den Scanner gezogen werden. An manchen Kassen gibt es sogar noch eine Anzeige, bis zu welchem Datum der Kunde oder die Kundin geboren sein muss, um Spirituosen kaufen zu dürfen. Zu oft wird dennoch verkauft.“

„Vielleicht liegt es einfach daran, dass die Verkäufer und Verkäuferinnen gar nicht wissen, dass sie diejenigen sind, die für den Verkauf mit einem bußgeldpflichtigen Ordnungswidrigkeitsverfahren und unter Umständen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben. Sie sind es, die letztlich den Alkohol an Minderjährige abgeben“, ergänzt Michaela Knabe, die als Mitarbeiterin des Jugendamtes die Testkäufe begleitet hat.

Das Testverfahren sei nicht darauf angelegt, möglichst viele Erfolge zu erzielen. So seien die Testkaufpersonen stets altersgerecht gekleidet und selbstverständlich ungeschminkt im Einsatz, so das Jugendamt. Auch müssen sie wahrheitsgemäße Angaben bei Nachfragen zu ihrem Alter machen und dürften die Verkäuferinnen oder Verkäufer nicht zum Verkauf drängen.

„Ein Erfolg ist es für uns ganz sicher nicht, wenn es Jugendlichen möglich ist, hochprozentigen Alkohol zu erwerben. Ein Erfolg ist es, wenn unsere Vordrucke zur Protokollierung leer bleiben,“ so Abteilungsleiter Röttger weiter. „Klar ist, dass wir am Ball bleiben müssen. Wir werden die Testkäufe auch künftig durchführen, um die Sensibilisierung in den Geschäften, Kiosken und an den Tankstellen noch weiter voran zu treiben.“

Für Auskünfte und Beratungen in diesem Zusammenhang steht das Familien- und Kinderservicebüro des Landkreises Wolfenbüttel unter der 05331/84-827 oder 05331/881327 gern zur Verfügung.


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