Testzentrum in Schladen öffnet morgen

Ab morgen kann man sich täglich in Schladen testen lassen. Außerdem gibt es ein Impfangebot.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Rudolf Karliczek

Schladen. Wie die Gemeinde Schladen-Werla am heutigen Dienstag mitteilte, wird ab morgen ein Testzentrum in Schladen eröffnet. Das privat betriebene Testzentrum Schladen wird im vorderen Bereich der ehemaligen Diskothek „Kugel“ in der Hermann-Müller-Straße 19 täglich Corona-Tests anbieten.



Das Testzentrum befindet sich direkt am Schladenen Bahnhhof, gegenüber des Nahversorgungszentrums. Ab morgen werden montags bis freitags von 6 bis 19 Uhr und samstags und sonntags von 9 bis 16 Uhr Coronatests angeboten. Die Testung soll sowohl digital als auch in Papierform dokumentiert werden.

Werla-Apotheke Schladen testet ab Donnerstag


Auch die Werla-Apotheke Schladen am Nahversorgungszentrum in der Hermann- Müller-Straße 1 wird ab dem 9. Dezember ein weiteres begrenztes Testangebot zur Verfügung stellen. Apotheker Lutz Löbermann bitte um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 05335/9 29 56 60.

Impfteam im Einsatz


Am 15. Dezember gibt es ein öffentliches Impfangebot durch den Landkreis Wolfenbüttel. Das Mobile Impfteam (MIT) des Landkreises macht dafür Station in Schladen und bietet von 8 Uhr bis 14 Uhr Corona- Schutzimpfungen im Dorfgemeinschaftshaus an. Ein Termin muss vorher nicht vereinbart werden. Aufgrund der starken Nachfrage, vor allem nach einer Auffrischungsimpfung, ist der letzte Einlass um 13 Uhr. Geimpft wird, solange der Tagesvorrat reicht.


Zum Einsatz kommen die Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna (für Personen ab 30 Jahre). Eine Auswahl des Impfstoffes ist nicht möglich. Angeboten werden Erst- und Zweitimpfungen (ab 12 Jahre), Auffrischungspersonen für Personen ab 18 Jahren (STIKO-Empfehlung vom 18. November 2021), sowie die Optimierungsimpfung der Grundimmunisierung nach der ersten Impfung mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson (mindestens 4 Wochen nach der Johnson&Johnson-Impfung). Auffrischungsimpfungen können aber erst sechs Monate nach der COVID-19-Grundimmunisierung erfolgen. Mitgebracht werden müssen ein entsprechendes Ausweisdokument sowie Impfpass/Impfnachweis, wenn es sich um eine Zweit-, Auffrischungs- oder Optimierungsimpfung handelt.


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