Thümler: "Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes muss rückgängig gemacht werden"




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Björn Thümler. Foto: CDU



Im November hat der Bundestag eine Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetztes (VAG) beschlossen - Viele Versicherte, deren Verträge in Kürze auslaufen, befürchten eine Schmälerung der Erträge ihrer Policen. In diesem Zusammenhang fordert der Vorsitzende der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Björn Thümler: „Eine angemessene Beteiligung der Versicherten an den Ausschüttungen der Lebensversicherungspolicen muss auch in Zukunft stattfinden." Im Rahmen des „SEPA-Begleitgesetzes" sollen die Inhaber von Lebensversicherungen künftig in geringerem Maße als bislang an den erwirtschafteten Überschüssen der Versicherungsunternehmen, den so genannten Bewertungsreserven, beteiligt werden. Auf diese Weise sollen die Leistungsfähigkeit der Versicherungen gestärkt und ihre Gesamtreserven stabilisiert werden. Das Gesetz steht am morgigen Freitag zur Beratung auf der Tagesordnung des Bundesrates.


„Die vom Bundesfinanzministerium vorgeschlagene Nachbesserung des VAG, nach der kein Versicherungsnehmer auf mehr als fünf Prozent der zugesagten Aufbauleistung verzichten muss, ist nur ein Tropfen auf dem heißen Stein", betonte Thümler. Noch immer würde damit unverhältnismäßig in bestehende Verträge eingegriffen und langjährige Vertragsnehmer um einen Teil ihrer Altersvorsorge gebracht. „Eine Teilsanierung der Versicherungen auf Kosten ihrer Kunden ist nicht hinnehmbar", erklärte Thümler und forderte die Rücknahme der entsprechenden Änderungspunkte im VAG. „Wenn eine Regelung mehr Schaden als Nutzen bringt, sollte man lieber ganz auf sie verzichten." Thümler erinnerte in diesem Zusammenhang an die aktuelle Beschlusslage des CDU-Bundesparteitages in Hannover aus der vergangenen Woche. Darin würden Bundesregierung und CDU-Bundestagsfraktion ebenfalls um eine Rücknahme der genannten Punkte bei der Änderung des VAG gebeten.


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