Die EU-Richtlinie 2009/17/EG, in der unter anderem der Umgang mit havarierten Schiffen geregelt ist, muss überprüft und gegebenenfalls geändert werden. Das fordert ein heute von den Regierungsfraktionen verabschiedeter Entschließungsantrag als Reaktion auf das „Flaminia“-Unglück. CDU-Fraktionsvorsitzender Björn Thümler sagt: „Aus dem „Flaminia“-Odyssee müssen Konsequenzen gezogen werden. Es muss ein einmaliger Vorgang bleiben, dass ein in Seenot geratenes Schiff wie der ,Fliegende Holländer‘ wochenlang vor den Küsten der EU-Mitglieder umherirrt. Die EU ist in der Pflicht, ein effizientes System für den Umgang mit havarierten Schiffen auf den Weg zu bringen.“
Die Richtlinie 2009/17/EG, die es EU-Staaten unter anderem ermöglicht, einem in Seenot geratenen Schiff die Aufnahme in eigenen Häfen zu verweigern, wenn diese sich außerhalb ihrer Hoheitsgewässer befinden, bezeichnete Thümler als unzureichend. „Die Richtlinie widerspricht in ihrer Ausgestaltung zudem dem Schutz der Meere vor Verschmutzungen. Wir benötigen verbindlichere Regeln für die Überführung havarierter Schiffe in geeignete Nothäfen und Notliegeplätze.“ Dabei sollte klar definiert werden, welcher europäische Küstenstaat unter welchen Voraussetzungen über den Verbleib der Havaristen entscheiden muss.
Der Antrag fordert zudem, Ausgleichsmaßnahmen für nicht von der Reederversicherung gedeckte Schäden im EU-Recht zu verankern. „Hilfsbereite Staaten oder Häfen dürfen nicht auf den Folgekosten einer Rettung sitzen bleiben. Die national zuständigen Behörden, wie etwa das Havariekommando in Cuxhaven, müssen personell und technisch entsprechend ausgestattet werden. Thümler begrüßt die Ankündigung der Grünen, eine gemeinsame Entschließung aller Fraktionen im Landtag zu erzielen. „Ich gehe angesichts jüngster Stellungnahmen zum Flaminia-Unglück davon aus, dass sich die anderen Fraktionen im Landtag unserem Antrag anschließen können“.
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