Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Björn Thümler, hat die heutige Entscheidung des Staatsgerichtshofs in Bückeburg im Zusammenhang mit dem Nord-Süd-Dialog als Grundsatzurteil im Hinblick auf Artikel 24 der niedersächsischen Verfassung bezeichnet. „Das Urteil trägt maßgeblich dazu bei, Unklarheiten in Bezug auf diesen wichtigen Paragrafen auszuräumen“, sagte Thümler in Hannover. Darüber hinaus habe das Gericht bestätigt, dass Niedersachsens Finanzminister Hartmut Möllring bei seinen Unterrichtungen zum Nord-Süd-Dialog die Wahrheit gesagt habe: „Der Finanzminister hat in der Vergangenheit immer wieder betont, dass er nach seinen Erkenntnissen zum damaligen Zeitpunkt schnellstmöglich und umfassend informiert hat. Das hat das Gericht anerkannt“, so Thümler.
Selbstverständlich sei das Urteil des Staatsgerichtshofs zu akzeptieren. Mit diesem Grundsatzurteil stelle der Staatsgerichtshof klar, dass in Zukunft die Beantwortung von Fragen durch die Landesregierung im Zweifel wesentlich mehr Zeit in Anspruch nehmen werde. „Jetzt bestätigt sich: Die Vorgaben in Artikel 24 sind zu vage. Wir sind deshalb froh, dass der Staatsgerichtshof einen verlässlichen rechtlichen Rahmen geschaffen hat. Die Landesregierung muss in Zukunft so komplexe Fragestellungen umfassend, aber nicht unter Zeitdruck beantworten“, betonte der Fraktionsvorsitzende. „Wir werden das Urteil sorgfältig auswerten und die entsprechenden Konsequenzen ziehen.“
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