Thümler: „Wenzel hantiert bei CCS-Gesetz mit Halbwahrheiten“


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Deutliche Kritik hat der Vorsitzende der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Björn Thümler, an den heutigen Äußerungen des Grünen-Fraktionsvorsitzenden Stefan Wenzel zum CCS-Gesetz geäußert:

„Wenzel hantiert erneut mit Halbwahrheiten.“ Wenzel hatte in einer Pressemitteilung gemutmaßt, Ministerpräsident McAllister täusche die Menschen in Niedersachsen über die tatsächlichen Möglichkeiten, die CCS-Technik in Niedersachsen ausschließen zu können. „Man sollte Gesetze erst lesen und sich dann eine Meinung bilden – und nicht umgekehrt“, sagte Thümler.

Das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes im Deutschen Bundestag stelle die Rechtslage korrekt dar, wie Thümler betonte. Unter anderem heiße es in dem Text: „Die Vorschrift enthalte ein Abwägungsgebot. Die energie- und industriebezogenen Nutzungsoptionen der Speicherstätten, die geologischen Besonderheiten und andere öffentlichen Interessen seien dabei zugrunde zu legen. In dem Umfang, in dem hierbei für potentielle Speicherstätten ein Überwiegen entgegenstehender Belange begründet werden könne, sei ein Ausschluss möglich.“

Der CDU-Fraktionsvorsitzende dazu: „Wieder einmal hat Herr Wenzel lediglich die für ihn nützlichen Passagen herausgepickt, ohne den Gesamtzusammenhang zu berücksichtigen.“ Das Gutachten stelle fest, dass ein kategorischer Ausschluss nicht möglich sein dürfte. „Vielmehr muss der Ausschluss von CCS-Speicherung in Niedersachsen im Einzelfall abgewogen werden“, erklärte Thümler. Im Rahmen dieser Prüfung fänden sich die Kriterien energie- und industriebezogene Nutzungsoptionen, geologische Besonderheiten und andere öffentliche Interessen wieder, sagte Thümler, „so, wie wir es bereits in der Vergangenheit dargestellt haben“.


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