Wolfenbüttel. Am Dienstag ist das Urteil vor dem Landgericht Braunschweig im Fall der Toten im Antoinettenweg gefallen. Das Gericht sprach den Ehemann der Verstorbenen vom Tatvorwurf des Totschlags frei.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte im Juli Anklage wegen Totschlags gegen den 57- jährigen Ehemann erhoben. Er stand im Verdacht, am Morgen des 26. Februar in Wolfenbüttel seine 55-jährige Ehefrau getötet zu haben. Nach gut einem halben Jahr des Prozesses kam die Kammer nun zu dem Entschluss, dass der Angeklagte die Tat nicht verübt hat und sprach ihn frei. Dies teilte der Anwalt des Ehemannes am Dienstag mit.
Der Angeklagte befand sich bereits seit einigen Wochen auf freiem Fuß nachdem seine Verteidigung erwirkte, dass der Haftbefehl aufgehoben wird.
In dubio pro reo
Im Zweifel für den Angeklagten - so entschied auch das Gericht am Dienstag. Es lagen laut Voß keine ausreichenden Beweise vor, die zu einer Verurteilung wegen Totschlags hätten führen können. Die Staatsanwaltschaft hatte eine sechsjährige Freiheitsstrafe gefordert.
Im Gespräch mit regionalHeute.de erklärte Rechtsanwalt Martin Voß, dass das Gericht den Angeklagten aus tatsächlichen Gründen freigesprochen habe. Nach den Ergebnissen der Beweisaufnahme sei es nicht möglich gewesen, genau festzustellen, was an diesem Morgen tatsächlich in dem Haus am Antoinettenweg passiert war. Es seien verschiedene Geschehnisabläufe denkbar. "Was fest steht - und das ist zweifelsfrei - dass es so nicht gewesen sein kann, wie es in der Anklageschrift stand. Das war nicht nur haltlos, sondern abwegig", so Voß. In seinem Plädoyer machte Voß noch einmal deutlich, dass es nach Auffassung der Verteidigung erhebliche Ermittlungsdefizite gab.
"Der Grund hierfür liegt wohl vermutlich in der vorschnellen und völlig einseitigen Festlegung auf den Angeklagten als den einzig möglichen Täter eines Tötungsdeliktes, ohne ernsthaft andere Alternativen – insbesondere diejenige der Selbstbeibringung der Stichverletzungen durch die Verstorbene – in Betracht zu ziehen. Unterm Strich hätte jedenfalls bei schnellerer Ermittlungsarbeit nicht nur die Untersuchungshaft, sondern möglicherweise auch dieses ganze Verfahren vermieden, zumindest aber erheblich abgekürzt werden können", so Voß in seinem Plädoyer.
Das ganze Gespräch mit Anwalt Martin Voß zum Nachhören im Podcast:
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