Toepffer: „Nachfolgeregelung für Glücksspielstaatsvertrag ist auf dem Weg“




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Anlässlich des heute vom Niedersächsischen Landtag beschlossenen Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über das Glücksspiel sagte der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Dirk Toepffer: „Wir haben heute die Nachfolgeregelung für den Glücksspielstaatsvertrag auf den Weg gebracht. Damit hat Niedersachsen seinen Anteil zum Ratifizierungsprozess des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag beigetragen“.


Dieser werde voraussichtlich am 1. Juli 2012 in Kraft treten und beende unter anderem das Vertriebsverbot für Lotto über das Internet. Weiterhin werden beispielsweise Voraussetzungen für einen grenzüberschreitenden „Eurojackpot“ geschaffen und die Anzahl der Sportwettkonzessionen begrenzt. Der Bekämpfung und Entstehung von Spielsucht werde auch weiterhin eine hohe Bedeutung beigemessen, betonte der CDU-Fraktionsvize. Gleichzeitig werde der Spieler- und Jugendschutz sichergestellt. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Nachfolgeregelung des Glücksspielstaatsvertrages nicht zustande käme, so Toepffer, verhindere eine im Mai 2012 verabschiedete Übergangsregelung, dass Niedersachsen beim Wettbewerb mit anderen Bundesländern ins Hintertreffen gerate. „Eine Anbieterflucht in andere Bundesländer, in denen liberalere Regelungen bestehen, wollen wir vermeiden. Die Einnahmen aus der Glücksspielabgabe, von der viele Empfänger profitieren, sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Sport- und Wohlfahrtsförderung“, betonte Toepffer.

Mögliche Mehreinnahmen aus der Glücksspielabgabe sollen auch weiterhin den im Niedersächsischen Glücksspielgesetz genannten Empfängern zugute kommen. Dies fordert ein Antrag der Regierungsfraktionen, der heute ebenfalls im Plenum verabschiedet wurde. Gleichzeitig setzen sich die Regierungsfraktionen für die Entwicklung eines Sportgesetzes ein, das die Mittel der niedersächsischen Sportförderung zentral zusammenführen und die Sportförderung in Niedersachsen so unbürokratisch wie möglich gestalten soll.


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