[image=5e1764c9785549ede64ccf37]Das Urteil der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Hannover gegen den 25-jährigen Manuel R. vom 18. November 2011 ist rechtskräftig.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Angeklagte im Januar 2011 seinen Vater in den frühen Morgenstunden in dessen Wohnung in Seelze aufgesucht und durch mehrere Messerstiche getötet. Aufgrund einer Psychose war der Angeklagte im Tatzeitpunkt indes nicht schuldfähig. Die Schwurgerichtskammer hatte daher keinen Schuldspruch gefasst, sondern die unbefristete Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Während des Prozesses hatte der Angeklagte von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Die Kammer hatte sich aufgrund einer Reihe von Indizien und Zeugenaussagen von der Täterschaft des Angeklagten überzeugt. So sprachen blutige Schuhabdrücke und eine verlorene Gürtelöse des Angeklagten dafür, dass er zum Tatzeitpunkt am Tatort war. Zeugen aus dem familiären Umfeld hatten zudem ausgesagt, der Angeklagte habe mitgeteilt, der Vater sei tot gewesen, als der Angeklagte die Wohnung verließ.
Mit einstimmigem Beschluss vom 29. Mai 2012 hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hannover nunmehr als offensichtlich unbegründet verworfen.
Das Urteil der Schwurgerichtskammer hat damit Rechtskraft erlangt.
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