Vor dem Hintergrund, dass Innenminister Schünemann den Einsatz des sogenannten Staatstrojaners durch das niedersächsische Landeskriminalamt (LKA) eingeräumt hat, verlangt die SPD-Landtagsfraktion Aufklärung über die näheren Umstände des Einsatzes.
„Dass Herr Schünemann beteuert, beim Einsatz des umstrittenen Spähprogramms sei alles mit rechten Dingen zugegangen, kann uns nicht zufriedenstellen. Augenscheinlich kann das Programm mehr, als das Bundesverfassungsgericht als gerade noch zulässig bezeichnet hat. Schünemann muss belegen, dass man beim Einsatz des Trojaners diesen Rechtsrahmen nicht verlassen hat“, sagte Grant Hendrik Tonne, stellvertretender rechtspolitischer Sprecher und Netzexperte der SPD-Fraktion, heute in Hannover. Er kündigte eine parlamentarische Anfrage der SPD-Fraktion an.
„Wir wollen unter anderem wissen, ob das Programm vor dem Einsatz auf die Kriterien des Bundesverfassungsgerichts überprüft worden ist. Ein Trojaner, der nicht verfassungskonform ist, darf vom LKA nicht eingesetzt werden“, sagte Tonne. Insofern sei der komplette Funktionsumfang der vom LKA eingesetzten Software von Interesse.
„Es darf keinen Zweifel daran geben, dass sich der Staat an seine eigenen Gesetze hält. Andernfalls wäre der Vertrauensverlust in staatliche Organe nicht mehr aufzuhalten“, mahnte der SPD-Rechtspolitiker.
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Klaus-Peter Bachmann, kündigte zudem an, die SPD-Fraktion werde eine Unterrichtung durch die Landesregierung im Innenausschuss des Landtages beantragen, um mehr über die konkreten Fälle zu erfahren. „Die Landesregierung soll darlegen, aus welchem Grund diese Fahndungsmethode eingesetzt worden ist. Außerdem muss sie erklären, ob etwa beim Aufspielen der Software auf die Rechner der Verdächtigen rechtlich einwandfrei vorgegangen wurde“, sagte Bachmann am Dienstag in Hannover.
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