Wolfenbüttel. Am 30. März entscheidet der Rat der Stadt Wolfenbüttel über den Haushalt der kommenden Jahre. Ein Teil davon ist auch der Stellenplan 2022/2023. Dieser weist im Vergleich zum Stellenplan 2021 insgesamt zwölf zusätzliche Beamtenstellen (Planstellen) und 92,8 zusätzliche Beschäftigtenstellen (andere Stellen) aus. Doch tatsächliche Neueinstellungen sind weit weniger geplant, wie aus der entsprechenden Ratsvorlage hervorgeht.
So geht fast die Hälfte der "neuen Stellen" auf eine neue Definition von „nicht nur vorübergehend“ zurück. Nur vorübergehende Beschäftigte müssen im Stellenplan nicht erwähnt werden, doch durch die neue Definition wurde dieser Personenkreis stark begrenzt. Eine Stelle gilt jetzt schon dann als „nicht nur vorübergehend“, wenn sie für mehr als die Hälfte der Dauer eines Stellenplanjahres benötigt wird. Ob die Stelle oder das Beschäftigungsverhältnis darüber hinaus befristet sind, spielt keine Rolle mehr. In Wolfenbüttel betrifft dies 44,75 Stellen von Beschäftigten, die es zwar schon gibt, bislang aber nicht im Stellenplan vorkamen.
15 weitere zusätzliche Stellen ergeben sich aus der Umwandlung von Beamtenstellen zu Beschäftigtenstellen. Die Beamtenstellen bleiben im sogenannten Stellenpool erhalten, ohne wirklich besetzt zu sein, tauchen im Stellenplan aber weiter auf. Eine Beamtenstelle wurde aber komplett gestrichen. Zudem wird der Stellenpool für Beschäftigte von bisher 2,1 Stellen auf 15 aufgestockt, was weitere zusätzliche 12,9 Stellen bedeutet, die zunächst aber nicht besetzt werden. Dies geschehe, um im Verlaufe des Doppelhaushalts auf unvorhergesehene Situationen reagieren zu können, heißt es in der Ratsvorlage. Diese Stellen seien nicht mit Personalkosten hinterlegt und somit kostenneutral.
Amt des Bürgermeisters geplant
Der tatsächliche Stellenzuwachs für 2022/2023 beläuft sich daher auf 13 Beamte und 20,15 Beschäftigte. Diese Stellenzuwächse würden sich aus neuen Aufgaben, gestiegenen Fallzahlen, neuen gesetzlichen Vorgaben oder ähnlichem ergeben. Zudem seien Stellen für den geplanten Umbau und die Optimierung der Verwaltung vorgesehen. Allein hierfür ist die Schaffung einer zusätzlichen Stelle eines Organisators vorgesehen. Außerdem soll es voraussichtlich ab 2023 das „Amt des Bürgermeisters“ geben. Hierfür wird ein Leiter benötigt. Auch die Stelle einer persönlichen Referentin oder eines persönlichen Referenten des Bürgermeisters soll neu geschaffen werden. Im Steuerrecht und im Bereich Personalverwaltung werden zusätzliche Stellen benötigt.
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