Wolfenbüttel. Führerscheine, die im Ausland ausgestellt wurden, gelten noch ein halbes Jahr. Das gilt ab dem Zeitpunkt, an dem die Inhaberinnen und Inhaber dieser Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland anmelden. In einer Allgemeinverfügung des Landkreises Wolfenbüttel vom 2. April wurde diese Frist auf zwölf Monate verlängert. Dies teilt der Landkreis Wolfenbüttel mit.
Bedingt durch die Corona-Krise sind die Fahrschulen geschlossen. Die betroffenen Personen könnten die für die Umschreibung erforderliche Ausbildung unter Umständen nicht fristgerecht durchlaufen. Damit diese Personen nicht unverschuldet ohne gültigen Führerschein sind, sei diese Regelung getroffen worden. Diese Fristverlängerung ende spätestens mit Ablauf des 1. April 2021.
Nicht betroffen seien Inhaberinnen und Inhaber von Fahrerlaubnissen aus EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen (Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums). Die Ausstellung eines deutschen Führerscheins als Nachweisdokument sei nicht erforderlich. Die Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt vom 6. April veröffentlicht: www.lk-wolfenbuettel.de/amtsblatt
Umschreibung ausländischer Führerscheine: Frist wird verlängert
Die Frist wurde verlängert, damit die Betroffenen aufgrund der Corona-Krise nicht unverschuldet ohne gültigen Führerschein sind.
Symbolbild. | Foto: Pixabay
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