Verkaufsoffene Sonntage: In Wolfenbüttel sieht man kein gestiegenes Risiko für eine Klage

Das Verwaltungsgericht hatte einen in Braunschweig geplanten verkaufsoffenen Sonntag gekippt. Wolfenbüttel hat als Ausflugsort eine andere Ausgangslage.

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Die Wolfenbütteler Innenstadt bei einem verkaufsoffenen Sonntag. Archivbild
Die Wolfenbütteler Innenstadt bei einem verkaufsoffenen Sonntag. Archivbild | Foto: regionalHeute.de

Wolfenbüttel/Braunschweig. Am gestrigen Montag hatte das Verwaltungsgericht Braunschweig einer Klage von ver.di gegen die Genehmigung des geplanten verkaufsoffenen Sonntags "winterkunstzeit" stattgegeben. regionalHeute.de wollte nun wissen, ob man sich in den anderen Städten der Region Sorgen macht, ob dort ähnliches passieren könnte. In Wolfenbüttel ist dies nicht der Fall.


Für die vier geplanten verkaufsoffenen Sonntage (22. März: Frühlingserwachen, 17. Mai: Mobile Welten mit Geranienmarkt, 6. September: Spielemeile, 25. Oktober: Herbstfest) habe sich durch das gestrige Urteil nichts geändert. "Der Rechtsweg steht Verfahrensbeteiligten schon immer offen, daher hat sich am Risiko nichts verändert", betont Stadtsprecher Thorsten Raedlein gegenüber unserer Online-Zeitung.

Wolfenbüttel zähle als staatlich touristisch anerkannter Ausflugsort und könne sogar mehr als die vier geplanten verkaufsoffenen Sonntage genehmigen. "Insofern ist die Ausgangslage hier auch anders als in Braunschweig zu betrachten, was eine 1:1-Übertragung der Urteilsbegründung ohne rechtliche/inhaltliche Prüfung nicht ermöglicht", so Raedlein.


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