Wolfenbüttel. Ende letzten Jahres hatten mehrere Medien darüber berichtet, dass es mit dem Jahreswechsel auch eine Einschränkung für Privatleute beim Kauf von Rattengift geben wird. Szenarien von wachsenden Rattenpopulationen und überforderten professionellen Schädlingsbekämpfern wurden befürchtet. regionalHeute.de fragte bei der Stadt Wolfenbüttel nach, was an der Sache dran ist und wie man die Situation bewertet.
Wie Stadtsprecherin Nadine Guttzeit berichtet, gab es nochmal einen Aufschub. Auf Grundlage der Europäischen Biozidverordnung sollte ursprünglich zum 1. Januar der Verkauf von Biozidprodukten, zu denen die gängigen Rattenbekämpfungsmittel gehören, an Privatpersonen nicht mehr möglich sein. Dieser Stichtag sei auf den 1. Juli 2026 verschoben worden Hintergrund dieser Verlängerung seien Zulassungsverfahren der Biozidmittel.
Keine vorsorgliche Auslegung mehr
"Darüber hinaus sollen Schädlingsbekämpfer ab dem 1. Juli nur noch Rattengift anwenden dürfen, wenn ein tatsächlicher Rattenbefall nachgewiesen ist. Eine vorsorgliche Auslegung von Giftködern ist demnach dann nicht mehr möglich", erläutert Gutzeit.
Laut der Verordnung über die Rattenbekämpfung im Lande Niedersachsen sind die Personen, die die tatsächliche Gewalt über Grundstücke (Besitzer) ausüben, zur Bekämpfung von Ratten auf dem eigenen Grundstück verpflichtet. Praktisch bedeute dies, dass zunächst der Grundstückseigentümer geeignete Bekämpfungsmaßnahmen vornehmen müsse. Sollten diese keine Wirkung zeigen, sodass das betroffene Grundstück weiterhin von Ratten befallen ist, werde die Stadt Wolfenbüttel tätig, indem ein Schädlingsbekämpfer durch die Stadtverwaltung beauftragt wird. Dieser führt dann in Absprache mit dem Eigentümer eine Rattenbekämpfung auf dem Privatgrundstück durch, berichtet die Stadtsprecherin weiter.
Stadt hält an Verfahren fest
Auch durch die Neuregelung, dass Privatpersonen kein Rattengift mehr kaufen können, ändere sich die Verpflichtung der Verordnung zur Rattenbekämpfung nicht. Die Stadt Wolfenbüttel werde somit weiterhin an dem Verfahren festhalten.
Neben dem Einsatz von Rattengift „auf eigene Faust“ könnten viele weitere Maßnahmen, die zur Rattenbekämpfung geeignet sind, von Privatpersonen durchgeführt werden. So könne ein Schädlingsbekämpfer beauftragt werden oder bestimmte Duftstoffe, die gesundheitlich und aus Sicht des Umweltschutzes unschädlich sind, könnten zum Einsatz kommen. "Ratten mögen in der Regel keine starken, stechenden Gerüche wie Essig, Pfefferminzöl, Nelkenöl oder Eukalyptusöl. Sofern man die Laufwege der Ratten herausgefunden oder Rattenlöcher auf seinem Grundstück entdeckt hat, können diese Duftstoffe, die die Ratten vertreiben sollen, versprüht werden", schlägt die Stadt vor.
Katzentoilette verteilen?
Wer eine Katze hat, könne auch das Einstreu aus der Katzentoilette verteilen. Sollte der Rattenbefall nur gering sein, böten sich auch Lebend- oder Schlagfallen für Ratten an. Unabhängig davon, ob eine professionelle Rattenbekämpfung durchgeführt wird oder Privatpersonen legale Mittel zur Vertreibung einsetzen: Wichtig sei, die Ursache des Rattenbefalls zu identifizieren und zu beseitigen. Dies könnten Futterhäuser oder -stellen für Wildvögel, Komposthaufen, unaufgeräumte Schuppen oder ähnliches mit vielen Unterschlupfmöglichkeiten, Hühner- und Kaninchenfutter und vielem mehr. sein. Oft ließen sich Ratten schon vertreiben, wenn die Ursache, meist Futterquellen, beseitigt werde.
Neben der Bekämpfung eines Rattenbefalls sei daher die Prävention besonders wichtig. Ratten siedelten sich insbesondere dann an, wenn es Futterquellen in der Nähe gebe. Dabei seien sie bei ihrer Futterauswahl nicht besonders wählerisch und würden alles fressen, was sie im Garten finden können. Da Ratten hauptsächlich dämmerungs- und nachtaktiv seien, sollte das Vogelfutter, auf das die Wildvögel vor allem im Winter angewiesen seien, abends weggestellt und erst nach Sonnenaufgang wieder ausgelegt werden.
Ölige Stangen aus Metall
Das gleiche gelte für Hühner- oder Kaninchenfutter. Heruntergefallenes Futter sollte aufgekehrt werden. Um bei Vogelhäuschen zu verhindern, dass Ratten das Futter erreichen können, könnten Stangen aus Metall verwendet werden. Werden diese zusätzlich mit Öl eingerieben, fänden die Pfoten der Ratten keinen Halt und die Tiere können das Futter nicht erreichen. Das Futter sollte in verschlossenen Behältnissen oder im Haus gelagert werden.
Essensreste und Müll locken Ratten ebenfalls an, weswegen diese nicht im Garten gelagert werden sollten. "Wird die Ursache eines Rattenbefalls nicht beseitigt, werden sich auch nach einer erfolgreichen Bekämpfung mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder Ratten ansiedeln", betont Nadine Gutzeit.
Auswirkungen noch unklar
Welche Auswirkungen die neue Regelung auf die Stadt haben werde, könne derzeit nicht eingeschätzt werden. "Die Stadtverwaltung wird die Entwicklung gemeinsam mit dem Schädlingsbekämpfungsunternehmen beobachten", so Gutzeit. Für die städtischen Ressourcen ändere sich grundlegend nichts, da die Stadt Wolfenbüttel auch in der Vergangenheit die Bürgerinnen und Bürger regelmäßig und häufig bei der Bekämpfung von Ratten auf Privatgrundstücken unterstützt habe.

